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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4953-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 8. März 2021 fordert die FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion die Einrichtung einer Task-Force Schule, um einen regelmäßigen Austausch zu den Bedarfen der Schulen sicherzustellen. Datiert vom selben Tag liegt zudem ein gemeinsamer Antrag von CSU-BA und der FW-BuB-FDP vor, in dem auf konkrete Bedarfe in den Bereichen Materialbedarf in offenem und gebundenen Ganztag, Digitalisierung und Schulgärten hingewiesen wird.

 

Die Verwaltung nimmt die beiden Anträge zum Anlass, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Politik und Verwaltung grundsätzlich zu beleuchten und zu den genannten Bedarfen im einzelnen Stellung zu nehmen.

 

Die im Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion als Task-Force Schule bezeichnete Gruppe hat sich im Frühjahr und Sommer 2021 bereits annähernd in der gewünschten Zusammensetzung getroffen. Die letzte Sitzung fand am 10. Juni 2021 in der Aula der Hugo-von-Trimbergschule statt. Von Seiten der Verwaltung waren neben der Schulverwaltung auch das Immobilienmanagement vertreten. Beteiligt sind von Seiten der Schulen bislang nur die Grund- und Mittelschulen, eine Ausweitung um die Graf-Stauffenberg-Realschule, die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule und die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule ist geplant. Verwaltungsseitig ist wegen der Zuständigkeit im Bereich der Digitalisierung noch das Referat für Wirtschaft und Digitalisierung bzw. das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung einzubeziehen. Nachdem im Schuljahr 2021/2022 kein weiteres solches Treffen stattfinden konnte, soll das Format mit den zum Schuljahr 2022/2023 neu ernannten Schulleitungen im Herbst 2022 wiederbelebt werden.

 

Neben den großen Runden finden weiterhin bilaterale Gespräche sowie anlassbezogene Gespräche mit kleineren Gruppen von Schulleitungen statt (vgl. VO/2021/4931/R-7). Explizit zu erwähnen ist hierbei die Werkstatt „Ganztag“, die am 11. März 2022 mit den Schulleitungen der Grundschulen durchgeführt wurde.

 

Über den Austausch mit den Schulleitungen hinaus sind auch verwaltungsinterne Abstimmungen weiter auszubauen und dauerhaft zu etablieren. Hinzuweisen ist auf ein bereits seit Jahren regelmäßig stattfindenden Jour fixe zwischen der Schulverwaltung und dem Immobilienmanagement.

 

Hinzugekommen ist eine intensivierte Absprache zwischen dem Immobilienmanagement und dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, um Fragen der IT-Infrastruktur gemeinsam bearbeiten zu können.

 

Gerade in diesem Bereich zeigt sich die Notwendigkeit eines permanenten, auf Dauer gestellten Austausches. Erfreulich ist, dass für die Förderprogramme „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II sowie „Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)“ im Rahmen des Digitalpakts Schule inzwischen die Beschaffungen abgeschlossen werden konnten und die Schlussbescheide vorliegen. Im „Digitalbudget“ erhielt die Stadt Bamberg übrigens für die Schulen in eigener Sachaufwandsträgerschaft 380.413,00 €, im Programm „SoLe“ 347.160,22 €.

 

Wesentlich für die Nutzung der über beide Programme beschafften Endgeräte ist nun aber, dass der Ausbau der IT-Infrastruktur an den Schulen voranschreitet. Sichergestellt ist bereits die Anbindung an das Glasfasernetz. Hier konnten in 2020 die letzten drei Schulgebäude (Bug, Mittelschule Gaustadt und Wildensorg) mit Hilfe von Fördermitteln aus der „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR)“ angeschlossen werden. Die Förderung belief sich für die drei Projekte auf insgesamt 20.601,00 €.

 

Ende Februar 2022 fand eine Besprechung zwischen dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, dem Immobilienmanagement und der Schulverwaltung statt, bei dem die Budgetplanung für Förderantrag in Sachen IT-Infrastruktur im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ – hier handelt es sich um Mittel aus dem so genannten „DigitalPakt Schule“ – im Fokus stand. Die entsprechenden dBIR-Anträge wurden im Juni 2022 bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. An 17 Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg sind 117 Einzelmaßnahmen in einem Umfang von rund 2,68 Mio. € geplant. Die Förderhöchstsumme beläuft sich auf rund 2,42 Mio. € (= 90 %). Die einzelnen Maßnahmen wurden eng zwischen den Schulen, den Schulbetreuern im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, dem Immobilienmanagement, der zentralen Beschaffungs- und Vergabestelle sowie der Schulverwaltung abgestimmt.

 

In Sachen des Ausbaus der ganztägigen Bildung und Betreuung wird auf den Grundsatzbeschluss (vgl. VO/2022/5629-R7) verwiesen. Bereits im Haushaltsjahr 2022 konnte die Haushaltsstelle „Sachaufwand für Ganztagsklassen“ von 6.000 € auf 10.000 € angehoben werden. Für die kommenden Haushaltsjahre wird die Verwaltung beauftragt, hinreichende Haushaltsmittel zu beantragen.

 

Dem Thema Schulgärten soll im Rahmen der Konzeptentwicklung für den Ganztag besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies ist ganz im Sinne der „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“. Die Stadt Bamberg ist ja seit Juli 2021 BNE-Modellkommune (vgl. https://www.bne-kompetenzzentrum.de/de/kommunen/stadt-bamberg).  

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut über die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Politik und Verwaltung berichten.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der gemeinsame Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion und der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 8. März 2021 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 8. März 2021 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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