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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1193-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2010 wurden die Mittelanmeldungen der Fachämter z. T. deutlich gekürzt. Dieses Vorgehen entsprach den Verlautbarungen in den der Beschlussfassung vorausgegangenen Referatsrunden. Bei Ausgabehaushaltsstellen sind zunächst das Rechnungsergebnis 2008, der Planansatz 2009 und die Mittelanmeldung 2010 verglichen worden. Der niedrigste Wert hieraus bildete schließlich den Ausgangspunkt einer Kürzung um 25 % zum Zweck des Haushaltsausgleichs. Gleichzeitig wurden auch die Einnahmeansätze auf das Niveau der letzten Rechnungsergebnisse angehoben, soweit erkennbar war, dass die entsprechenden Beträge nachhaltig erwirtschaftet werden können. Wären die Anträge der Dienststellen ungekürzt übernommen worden, hätte der städtische Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von weit über 20 Mio. € ausgewiesen, womit eine Genehmigung des Gesamthaushaltes nicht möglich gewesen wäre.

 

Auf der anderen Seite ist dem Finanzreferat stets bewusst gewesen, dass das Rasenmäherprinzip, das vor dem Hintergrund gewaltiger Einnahmeausfälle im Zuge der Finanzkrise erstmals für sämtliche (beeinflussbaren) Ausgabepositionen angewandt wurde, auch Risiken birgt. So kann es mit Blick auf tausende Haushaltsstellen und mitunter fehlende Erfahrungswerte in Einzelfällen durchaus vorkommen, dass sich Sparvorgaben als zu ambitioniert erweisen und zur Aufrechterhaltung des allg. Dienstbetriebes zumindest anteilig wieder zurückgenommen werden müssen.

 

Aus diesem Grunde sind Probleme der Ämter, die sich im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2010 zeigten, auch bisher schon entweder im Verwaltungsweg (Mittelerhöhungen unter 50.000 €, Aufhebung haushaltsrechtlicher Sperren) oder durch Beschluss des Finanzsenates bzw. Stadtrates (Mittelerhöhungen ab 50.000 €) relativ kulant behoben worden. Vor dem Hintergrund der Auflagen der Regierung von Oberfranken anlässlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 war allerdings eine schlüssige Begründung der (sachlichen und zeitlichen) Unabweisbarkeit von Mehrausgaben unerlässlich.

 

Über folgende Anträge i. R. der Mittelbewirtschaftung hat der Finanzsenat bzw. Stadtrat entschieden (nur Verwaltungshaushalt):

·                     Vorlage-Nr. VO/2010/0869-20 (Zuschuss zu den Personalausgaben von Ganztagsgruppen

an der Heidelsteigschule) Þ Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel i. H. v. 25.000 €;

·                     Vorlage-Nr. VO/2010/0872-20 (Dienstleistungsentgelt für den EBB)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 279.000 €;

·                     Vorlage-Nr. VO/2010/0931-20 (Personalkosten des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg – Spitzabrechung 2009)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 315.385 €;

·                     Vorlage-Nr. VO/2010/0985-20 (Städtebauförderung – Denkmalinventarband)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 165.000 €;

·                     Vorlage-Nr. VO/2010/1060-20 (Projekt „Soziale Stadt“ – div. Haushaltsstellen im UA 6151)

Þ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 141.980 €

 

Darüber hinaus initiierte das Kämmereiamt Anfang Mai eine Umfrage innerhalb der Stadtverwaltung mit dem Ziel, belastbares Zahlenmaterial über die Auswirkungen jener Mittelkürzungen zu erhalten, die sich nicht durch Umschichtung, geänderte Prioritätensetzung o. ä. innerhalb der Gesamtmittel eines Fachamtes auffangen lassen. Die Umfrage bot den Dienststellen zudem die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch über Wirkungsweise und Erfolg der angewandten Systematik zur Aufstellung des Haushaltes 2010.

Die Stellungnahmen der Fachämter wurden inzwischen ausgewertet und bewertet. Im Ergebnis haben sich folgende Härtefälle herauskristallisiert, die es nunmehr zu bereinigen gilt:

 

Dienststelle

Haushaltsstelle/ Budgetring

Fehlbetrag

Begründung

 

 

 

 

Amt 18

06900.54000

 

(BR 908)

700.000 €

rechtliche Verpflichtungen, insbes.

Grundabgaben und Versicherungen; kaum beeinflussbare Ausgaben wie Energiekosten

 

 

 

 

Amt 47 (Gartenamt)

58000.41500

 

(BR 470)

140.000 €

Finanzierung von Investitionen mit Blick auf die LGS 2012 aus dem lfd. Budget des Gartenamtes (= VerwHH);

Verschiebungen in den VermHH aus

- Budget 2008 (Überschuss 101.124 €)

- Budget 2009 (unterjährig 40.000 €)

 

Nach Rücksprache mit dem Gartenamt besteht Einverständnis mit einer auf 140.000 € begrenzten Mittelerhöhung (= Betrag für Investitionen). Der neg. Budgetübertrag aus 2009 wird damit lediglich zu etwa 2/3 kompensiert.

 

 

 

 

Amt 47 (Friedhof)

75000.58400

 

(BR 471)

40.000 €

Verpflichtungen gegenüber den

Stadtwerken Bamberg (Energiekosten, Wasserverbrauch);

- RE 2009 Þ Ausgaben ca. 144 T€;

- Ansätze 2010 Þ Ausgaben ca. 96 T€

 

Nach Rücksprache mit dem Amt 47 (Friedhof) besteht Einverständnis mit einer auf 40.000 € begrenzten Mittelerhöhung. Die verbleibende Differenz zum RE 2009 von ca. 8.200 € soll durch verstärkte Sparanstrengungen aufgefangen werden.

 

 

 

 

Amt 44 (Museen)

32120.54220

 

(BR 147)

50.000 €

Sollabsetzungen im UA 3214 in 2008 minderten das RE 2008 bei den Personalausgaben und damit die Basis für die Berechnung der Ansätze für die Personalkosten der Museumsverwaltung im Haushaltsjahr 2010

 

 

 

 

Summe der Negativfolgen:

930.000 €

 

 

 

Das Finanzreferat schlägt vor, die in der Spalte „Fehlbetrag“ angeführten Beträge zur Abmilderung von Härtefällen überplanmäßig bereitzustellen. In der o. a. Tabelle sind ausschließlich Budgetringe angeführt, weshalb davon abgesehen werden kann, Dutzende Haushaltsstellen anteilig anzuheben. Vielmehr ist es im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung möglich, die zusätzlich benötigten Gesamtbeträge bei nur einer in den jeweils betroffenen Budgetring einbezogenen Haushaltsstelle aufzuschlagen.

 

Abschließend sei erwähnt, dass es aktuellen Prognosen zufolge auch im Bereich der Sozialverwaltung auf Jahressicht zu Defiziten kommen kann. Folgende Schätzwerte stehen derzeit zur Debatte:

·                     Jugendhilfe (Budgetring 510)              ca. 1 Mio. € bis 1,5 Mio. €

·                     Sozialhilfe (Budgetring 500)              ca. 200.000 € bis 300.000 €

Über die ggf. erforderlichen Mittelerhöhungen sollte der Stadtrat nach Vorliegen endgültiger Zahlen in der Oktobersitzung entscheiden. Vorstehende Ausführungen dienen insoweit nur zur Information.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Auf Antrag des Amtes für Gebäudewirtschaft (Amt 18), des Garten- und Friedhofsamtes (Amt 47) sowie der Museumsverwaltung (Amt 44) werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

06900.54000

(BR 908)

Rathäuser, Verwaltungsgebäude und

Verwaltungsräume

- Ständige Lasten für Gebäude -

+ 700.000 €

894.470 €

58000.41500

(BR 470)

Park- und Gartenanlagen

- Arbeiterlöhne -

+ 140.000 €

1.742.470 €

75000.58400

(BR 471)

Friedhof

- Wasserverbrauch in den Friedhöfen -

+ 40.000 €

50.130 €

32120.54220

(BR 147)

Historisches Museum

- Heizung und Reinigung von Räumen -

+ 50.000 €

87.500 €

Summe:

 

+ 930.000 €

 

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

90100.04100

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen -

+ 930.000 €

14.245.385 €

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Haushaltsstelle

Freibetrag

Anteil

06900.54000

894.470 €

100 %

58000.41500

1.742.470 €

100 %

75000.58400

50.130 €

100 %

32120.54220

87.500 €

100 %

 

Anmerkungen:

§                     Die innerhalb des Budgetringes 471 (Friedhof) bestehende Haushaltssperre i. H. v. 6.000 € (Restbetrag) wird vollständig aufgehoben.

§                     Die budgetierten Einrichtungen Gartenamt (BR 470) und Museum (BR 147) sowie sämtliche Haushaltsstellen der Gruppierung 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten) unterliegen ohnehin keiner haushaltsrechtlichen Sperre (vgl. Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009, Vorlage-Nr. VO/2009/0573-20.

 

 

4.              Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 07.03.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 930.000 € bei den Haushaltsstellen 06900.54000, 58000.41500, 75000.58400 und 32120.54220, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, vorhandene Mehreinnahmen bei den

Schlüsselzuweisungen in Anspruch zu nehmen (HSt. 90100.04100).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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