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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/5033-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag

 

Haushaltsberatungen 2022 des Finanzsenates vom 01.12.2021

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2022 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

S T I F T U N G E N

Einnahmen und
Ausgaben

Einnahmen und
Ausgaben

 

 

in €

in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

951.500

 

1.047.400

 

32

Bürgerspitalstiftung Bamberg

2.658.700

 

5.591.100

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

417.000

 

748.200

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

566.000

 

1.351.200

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

19.000

 

210.900

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.900

 

14.800

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

437.000

 

992.700

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

120.000

 

62.000

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.900

 

15.200

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.900

 

3.700

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

363.600

 

907.700

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.700

 

5.000

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.800

 

15.600

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

370.000

 

256.800

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.300

 

10.800

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

7.500

 

6.700

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.900

 

2.500

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im

 

a)                 Erfolgsplan in den Erträgen mit  934.700

 und in den Aufwendungen mit  938.900

 und

b)                 im Vermögensplan

 in den Einnahmen

 und Ausgaben mit   4.200

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 200.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspitalstiftung Bamberg wird auf 2.043.500 € festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 300.000 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg wird auf 460.000 € festgesetzt.

(5)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg wird auf 117.140 € festgesetzt.

(6)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg wird auf 145.000 € festgesetzt.

(7)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird auf 525.000 € festgesetzt.

(8)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(9)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhaus­bereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.900.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg auf 910.000 € festgesetzt.

(3)    Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(4)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)   500.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b)   12.500.000 € für die Bürgerspitalstiftung Bamberg,

c)   1.500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d)   2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,

e)   3.100 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f)     2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g)   500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h)   20.000 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i)      2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheimsche-Stiftung Bamberg,

j)      600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)   2.000.000 € für die Edgar-Wolf‘sche Stiftung Bamberg,

l)      900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n)   61.600 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o)   1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p)   1.200 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)   400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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