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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/5034-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2022 des Finanzsenates vom 01.12.2021

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushalts­satzung:

 

§ 1

 

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

263.394.400

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

155.020.000

€.

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 der Bamberger Service Betriebe wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

46.732.000

und in den Aufwendungen mit

46.138.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

31.826.000

€.

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 des Sonder­vermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.107.200

und in den Aufwendungen mit

2.407.600

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 35.013.000 € neu festgesetzt. Davon entfallen

 a) auf den Kernhaushalt 2.794.000 €,

 b) auf den Bereich Konversion 30.069.000 und

 c) auf den Bereich Bahnausbau 2.150.000 .

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögens­plan) der Bamberger Service Betriebe wird auf 19.085.000 € neu festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 52.705.000neu festgesetzt. Davon entfallen

  a) auf den Kernhaushalt 49.205.000,

  b) auf den Bereich Konversion 2.000.000 und

  c) auf den Bereich Bahnausbau 1.500.000 €.

 

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Bamberger Service Betriebe wird auf 24.254.000 € neu festgesetzt.

 

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 43.800.000 € festgesetzt.

 

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Bamberger Service Betriebe wird auf 7.700.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 Bamberg,

 STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Festsetzung des Haushaltsvolumens 2022

 

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