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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5168-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Der Lagarde-Campus wird im Zuge der Konversion neugestaltet. Nach derzeitigem Stand werden auf diesem Areal in den nächsten Jahren ca. 1200 Wohnungen entstehen. Einen Teil dieser Wohnungen werden junge Familien beziehen, sodass die Schaffung einer Kindertagesstätte unumgänglich ist.

 

Auf der Teilfläche Lagarde 5 des Rahmenplans Zielkonzept 2025 / Lagarde-Campus (Anlage) plant die Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. (HGV), im Bestandsgebäude Nr. 7117 nach dem Grundstückserwerb den Einbau eines Gemeindezentrums. Das Projekt umfasst neben den Räumlichkeiten für Gottesdienste und einen Gemeindesaal auch eine Kindertagesstätte. Geplant ist der Einbau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit 2 Krippengruppen (24 Betreuungsplätze) und 2 Kindergartengruppen (50 Betreuungsplätze). Die grundsätzliche Veräußerungsgenehmigung liegt mit Beschluss des Finanzsenats vom 28.04.2020 bereits vor. Der notarielle Kaufvertrag für das Grundstück mit Bestandsgebäude inklusive der aus dem Lagarde-Campus vorgesehen Vertragsbestandteile für Energie- und Wärmeversorgung samt Mobilitätskonzept ist nahezu unterschriftsreif.

 

Das Vorhaben für den Einbau einer Kindertagesstätte ist soweit entscheidungsreif, dass die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Vorarbeiten für den Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken umzusetzen sind. Die Bau- und Betriebsträgerschaft liegt bei der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV. Die Planung der Kindertagesstätte ist mit dem Stadtjugendamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken vorabgestimmt.

 

 

 

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

Die Berechnung basiert auf der regulären FAG-Förderung und gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

Nach dem aktuellen Summenraumprogramm ergibt sich für die Kindertagesstätte der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV, auf dem Lagarde-Campus mit einer Größe von 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen ein förderfähiger Flächenbedarf von maximal 491 m². Hieraus ergeben sich mit dem aktuellen Kostenrichtwert von 5.010,00 € pro qm maximal förderfähige Kosten von 2.459.910,00 €. Nichtförderfähige Kosten sowie die förderfähigen Kosten übersteigende Baukosten sind durch den Bauträger selbst zu tragen.

 

Vor dem Hintergrund des weiterhin notwendigen Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze wird die Verlängerung bzw. die Ausweitung des Sonderinvestitionsprogramms diskutiert. Eine diesbezügliche Förderrichtlinie liegt noch nicht vor. In diesem Fall wäre zur regulären FAG-Förderung ein weiterer Zuschlag auf bis zu 90 % möglich. Die FAG-Berechnung würde sich somit wie folgt darstellen:

 

 

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg in Höhe von 2.459.910,00 € werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Bauträger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt bei einer Beteiligung von 100 % an den förderfähigen Kosten und ausgehend von einer staatlichen Finanzhilfe nach dem FAG von 62,50 % somit 922.910,00 €. Bei einer staatlichen Finanzhilfe nach dem FAg von 90 % sinkt die Nettobelastung der Stadt Bamberg auf 245.991 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

  1. Der Bedarf von 24 Kinderkrippenplätzen und 50 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. (HGV), Wörthstraße/Helene-Weber-Straße, 96050 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.
  2. Die Bau- und Betriebsträgerschaft wird der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV, übertragen.
  3. Dem Bauträger der Maßnahme, der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von mindestens 62,50 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

 insgesamt bis zu einem Betrag von maximal  2.459.910,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von mindestens 62,50 %

  1. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  2. Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung der Kindertagesstätte der Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV, Wörthstraße/Helene-Weber-Straße, 96050 Bamberg durch die Stadtmission Bamberg, Kirchengemeinde im HGV, in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender und abgestimmter Planung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 2.459.910,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr in Form einer Verpflichtungsermächtigung gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: ca. 220.000,00 € je Abrechnungsjahr für den kommunalen Anteil an der kindbezogenen Förderung:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Gegen die Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen der Kita-Offensive bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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Anlagen

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