Grüngutabfuhr nur in haushaltsüblichen Mengen
Abfuhrtermine im Zeitraum vom 10. März bis 2. April
Ab dem 10. März 2025 holt die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service wieder kostenlos gebündelte Grüngutabfälle ab – ein bürgerfreundliches Angebot, das von vielen Gartenbesitzern gerne angenommen wird. Nachdem bei der Abfuhr im vergangenen Herbst zahlreiche Fälle von missbräuchlicher Nutzung dieses Service festgestellt werden mussten, weist Bamberg Service nochmals auf die Regularien hin:
- Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Gartenabfälle müssen jedoch am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr gut sichtbar am Gehsteig- bzw. Straßenrand bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung mehrere Tage im Voraus ist nicht zulässig (§ 10 Abfallwirtschaftssatzung).
- Da sämtliche Abfälle von Hand verladen und in einen Presswagen eingegeben werden, muss Reisig und Astwerk auf unter einem Meter Länge geschnitten und gebündelt werden. Für die Bündelung dürfen nur kompostierbare Materialien (wie z.B. Juteschnüre) verwendet werden.
- Kleinere Abfälle wie Laub, Gras oder ähnliches sind in Papiersäcken, Kartons, Holzkisten oder ähnlichem bereitzustellen, nicht jedoch in Plastiksäcken.
- Die Abfuhr ist in jedem Fall auf haushaltsübliche Mengen rein pflanzlicher Abfälle wie Grasschnitt, Laub-, Baum- und Heckenschnitt, sonstige Gartenabfälle wie Schnittreste von Blumen und anderen Zierpflanzen, Gemüseabfälle usw. beschränkt.
- Wer Mengen hat, die über das haushaltsübliche Maß hinausgehen, kann diese direkt bei der Kompostanlage Bamberg, Rheinstr. 4b abgeben.
Wer hingegen Grünschnitt beliebig an den Straßenrand stellt, macht sich der illegalen Müllentsorgung schuldig und muss mit entsprechenden Strafen rechnen.