Bahnausbau südlich Bamberg: Anhörungsverfahren zur 2. Planänderung für den Abschnitt Altendorf - Hirschaid - Strullendorf
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15. Juni bis 14. Juli, Einwendungen bis 28. Juli 2020 möglich – Unterlagen sind im Baureferat einzusehen
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, hat das Anhörungsverfahren zur 2. Planänderung zum viergleisigen Bahnausbau für den Planfeststellungsabschnitt Altendorf–Hirschaid–Strullendorf beantragt. Betroffen sind die Städte Bamberg und Scheßlitz, die Märkte Buttenheim, Eggolsheim und Hirschaid sowie die Gemeinden Altendorf und Strullendorf. Das Vorhaben ist gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz planfeststellungspflichtig. Zudem ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Planunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen liegen in der Zeit vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 14. Juli 2020 auch im Baureferat der Stadt Bamberg (Zi.Nr. 6, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg) während der allgemeinen Dienststunden – Montag-Donnerstag, 9-17 Uhr und Freitag 9-14 Uhr – zur Einsicht aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten: Tel. 0951 87-1613 bzw. per E-Mail an bahnausbau@stadt.bamberg.de. Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/abspfa-21-2 veröffentlicht.
Die Planunterlagen enthalten u.a. den Erläuterungsbericht, Übersichtslagepläne, Querschnitte zu Straßen und Wegen, Ansichten sowie Profile der Ingenieurbauwerke. Teile der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen, Unterlagen zur Baustellenerschließung und Transportwege sowie etwa die Ansicht zu Lärmschutzwänden. Für das Vorhaben einschließlich der landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den vorgenannten Gemeinden beansprucht, die nicht im DB-Eigentum stehen. Insoweit kann den Unterlagen anhand von Grunderwerbsplänen entnommen werden, welche Flächen dauernd oder vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 28. Juli 2020 bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249) Einwendungen gegen den Plan schriftlich erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen können auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erhoben werden. Elektronisch übermittelte Einwendungen mit einfacher E-Mail sind unwirksam. Dies gilt auch für vor Auslegung sowie nach Ablauf der Frist eingehende Einwendungen.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Von Beginn der Auslegung der Planunterlagen an gelten die Beschränkungen des AEG wie Veränderungssperre und Vorkaufsrecht. Die gesamte Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren ist im Rahmen eines Sonder-Rathaus Journals als FT-Beilage in der Ausgabe am kommenden Donnerstag (11.06.2020) sowie unter www.stadt.bamberg.de/bahnausbau abgedruckt.