Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) und der Verordnung zum. Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung);· Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sowie Verbot von Ausstellunge