Adoption; Informationen zur Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2024
Stand: 10.10.2024