Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
- Baubeginn online anzeigen
Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 19.03.2026
Stand: 19.03.2026