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Inhalt

Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
  • Bewohnerparkausweis / Parklizenz beantragen

    In Bamberg ist der gesamte innerstädtische Bereich als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, welches in insgesamt 22 Lizenzgebiete aufgeteilt ist. Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz parken zu können, wird ein Parkausweis (Parklizenz) benötigt.

  • Änderung Bewohnerparkausweis (Verlust Parkausweis/Änderung KFZ-Kennzeichen/Umzug/Änderung Personendaten)

    Hier können Sie online einen Verlust oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises beantragen. Der derzeitige Gebührensatz für die Kennzeichnungsänderung beträgt 5,00 € und bei Verlust oder Umzug 10,00 €. Die Namensänderung ist kostenfrei. Die Parklizenz geht per Post an die Adresse des Hauptwohnsitzes / bzw. kann im Amt abgeholt werden

Beschreibung

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Voraussetzungen

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):

  • Hauptwohnsitz muss in einem Lizenzgebiet sein
  • Keine private Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen
  • das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein bzw. auf ein Familienmitglied (Ehepartner, Eltern, Geschwister, Großeltern, Kinder, Lebensgefährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz). Falls er nicht selbst der Fahrzeughalter ist, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er überwiegend das Fahrzeug nutzt

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):

  • Die Gebühr beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises 30,70 € jährlich
  • Für eine Kennzeichenänderung fallen 5,-- € an. Für Ersatzausstellung, bei Verlust oder bei Umzug in ein anderes Lizenzgebiet werden 10,--€ fällig

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2025