Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Beschreibung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
keine
Kosten
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Weiterführende Links
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.12.2023
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