Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.
Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.
Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Die Betreuung umfasst Leistungen, die die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters sowie des Kindes und seiner Geschwister gleichermaßen berücksichtigen.
Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Die Mutter oder der Vater können eine schulische und berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen bzw. eine Berufstätigkeit aufnehmen.
Die Leistung kann auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.
Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:
- Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim
- Appartements im Mutter/Vater- und Kind-Heim
- Außenwohngruppen von Heimen
- Wohngemeinschaften
- Appartementhäuser
- betreute Einzelwohnungen
Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen.
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Stand: 30.07.2024