Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - eine Fahrlehrerlaubnis erhalten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.01.2025
Stand: 29.01.2025