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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024