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Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 30.08.2024