Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2024
Stand: 25.03.2024