Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
Bestimmte kleinere Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 04.03.2024
Stand: 04.03.2024