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Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge

Bestimmte kleinere Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.

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Stand: 04.03.2024