Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
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- Schulwegsicherheit; Beratung
- Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen
- Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Fahrtkosten; Beantragung eines Zuschusses von der Gemeinde
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2025
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