Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
Sie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 26.02.2025
Stand: 26.02.2025