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Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
  • Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
    Sie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 26.02.2025