Wirtschaftliche Jugendhilfe
Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der sozialpädagogischen Hilfe auch wirtschaftlich geleistet werden. Diese finanziellen Leistungen sind bei den weit überwiegenden Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) unabdingbar. Sie sind daher wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe.
Unter wirtschaftlicher Jugendhilfe sind daher alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen.
Die wichtigsten Tätigkeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind:
- Antragsaufnahme:
- für teilstationäre Maßnahmen (z.B. Tagesgruppe)
- für stationäre Maßnahme
- Mutter/Vater–Kind–Einrichtungen
- Hilfen zur Erziehung (Heimunterbringung, Vollzeitpflege)
- Eingliederungshilfen
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit,Prüfung der Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern
- Bewilligungen, Kostenzusagen
- Heranziehung zu den Kosten (Kostenbeiträge)
- Geltendmachung von Kostenersätzen und Kostenerstattungen
- Abwicklung der Widerspruchs- und Klageverfahren