Ganztägige Betreuung
Ganztägiges Lernen an staatlichen bayerischen Schulen findet in den meisten Fällen in gebundener Form (Gebundene Ganztagsschulen) oder in offener Form (Offene Ganztagsschulen) statt.
Gebunde Ganztagsschule
Unterricht
- Organisation im festen Klassenverband
- verpflichtende Teilnahme am Unterricht einer gebundenen Ganztagsklasse von Montag bis Donnerstag mit mindestens 7,5 Zeitstunden pro Tag
- rhythmisierte Verteilung von Pflichtunterricht, Studierzeiten und Entspannungsphasen über den gesamten Unterrichtstag
Mittagszeit
- verpflichtende Teilnahme am Mittagessen
- Begleitung durch Lehrkräfte und/oder weiteres pädagogisch tätiges Personal
- Freizeitangebote kreativer, musischer und sportlicher Art
- evtl. Teilnahme an den Wahlkursen bzw. am Wahlfachangebot der Schule
Fördermaßnahmen und zusätzliche unterrichtliche Angebote
- mehr Unterrichtsstunden z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch (je nach Konzept der Schule)
- Unterrichtsstunden für interkulturelles Lernen bzw. sprachliche Integration
- mehr Lern- und Übungszeiten für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen oder Lerndefiziten
- Projekte zur Gewaltprävention, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung u. v. m.
Kosten für Eltern
- kostenfreies Angebot
- Ausnahme: Mittagessen
Offene Ganztagsschulen
Unterrichtsangebote
- Am Vormittag Pflichtunterricht in einer Regelklasse
- Am Nachmittag jahrgangsstufenübergreifend im flexiblen Verband
- verpflichtende Teilnahme am Nachmittagsangebot an mindestens zwei von vier bzw. fünf Wochentagen
Mittagszeit
- verpflichtende Teilnahme am Mittagessen
- Begleitung durch weiteres pädagogisch tätiges Personal des externen Kooperationspartners
- variables Freizeitangebot
Familiengerechte Förderung und Betreuung
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten
Kosten für Eltern
- kostenfreies Angebot
- Ausnahme: Mittagessen
- Elternbeitrag für zusätzliche Betreuungsangebote (z. B. nach 16 Uhr oder an Freitagnachmittag)
(Verlängerte) Mittagsbetreuung an Grundschulen und Förderzentren
Die Mittagsbetreuung kann als sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht an Grundschulen und Förderzentren eingerichtet werden. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis etwa 14:00 Uhr oder in der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt bei einem freien Träger oder bei der Kommune.
Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
Die Mittagsbetreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa 14:00 Uhr. Sie soll möglichst an allen, mindestens jedoch an vier Schultagen der Unterrichtswoche stattfinden und sich nahtlos an den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht anschließen. Die Anfertigung von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich.
Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr
Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens 16:00 Uhr angeboten werden. Die Einrichtung und Ausgestaltung der Angebote erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist nicht verpflichtend vorgesehen, kann aber auf freiwilliger Basis zum Betreuungskonzept des jeweiligen Trägers gehören. Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.