Alles Wichtige zu Corona
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Regelungen im April
Ab dem 12. April gibt es in Bamberg wieder "click & meet":
Da in Bamberg die 7-Tage-Inzidenz mehr als drei Tag in Folge unter 100 liegt, können ab Montag, den 12. April neben den bereits bisher geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche öffnen.
Nachdem die 12. Bayerische Infektionsschutzverordnung inzwischen aktualisiert wurde, gelten nun auch Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Schuhgeschäfte als „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ und können ab dem 12. April nur mit "click & meet" öffnen!
Ausgenommen und damit inzidenzunabhängig regulär geöffnet sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Weitere Öffnungsschritte und bayernweite Regelungen:
Ab dem 12. April können Kund*innen bei einer Inzidenz von über 100 für mindestens 3 Tage in Folge einen Laden (der nicht inzidenzunabhängig öffnen darf) nur mit einem negativen Schnelltest und einem Termin ("click & meet") betreten.
Es gilt: 3 Tage in Folge ein Inzidenzwert > 100 => plus 1 Tag Übergangsfrist => am 5. Tag tritt die Regelung in Kraft.
Sobald dieser Fall in Bamberg zutrifft, wird die Stadt Bamberg entsprechend über die Medien infomieren.
Das Bayerische Kabinett hat am 7. April folgende Regelungen beschlossen und die angedachten Öffnungen um zwei Wochen verschoben:
- Die für den 12. April möglichen Öffnungsschritte (Außengastronomie, Sport und Kultur) werden bis zum 26. April ausgesetzt.
- Die Modellregionen, die vergleichbar dem Modell Tübingen Personen mit negativem Test weitergehende Freiheiten gewähren, werden nicht am 12. April starten. Der Auswahlprozess wurde verschoben.
- Die Notbremse (weitere Anordnugen, sobald der Inzidenz in Landkreisen oder kreisfreien Städten gegebüber den Landesdurchschnitt deutlich erhöht ist) wird weiterhin konzequenz durchgeführt.
- Die Schulen werden wie bisher weiter öffnen: Bei einer Inzidenz von unter 100 findet für alle Wechselunterricht statt.
- Ab den 12. April gelten folgende Regelungen im Einzelhandel (außer Lebensmittel, Drogerien, Apotheken usw.) unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte bei…
- Inzidenz unter 50: Einzelhandel darf öffnen (wie bisher)
- Inzidenz 50-100: nur Terminshoppingangebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung)
- Inzidenz 100-200: nur Terminshoppingangebote ("Click & Meet" mit vorheriger Terminvereinbarung UND Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests, max. 48h alt bei PCR-Test, max. 24h alt bei Schnelltest)
- Inzidenz über 200: Nur Abholung vorbestellter Waren (Click & Collect), auch ohne Tests (wie bisher).
12. Bayerische Infektionsschutzverordnung (Gültigkeit verlängert bis 9. Mai 2021)
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. April 2021
FAQ Corona-Krise und Wirtschaft (ehem. Positivliste) 12.04.2021 (Hier wird erklärt, welche Branchen öffnen dürfen und welche nicht)
Grundsätzlich gilt - solange die inzidenzabhängigen Öffnungsschritte nicht durchgeführt werden können:
- Click & Collect-Abholservices sind auch für den geschlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist die strikte Warung von Schutz- und Hygienekonzepten, vor allem gestaffelte Zeitfenster (also Terminvereinbarung für die Abholung) und die Verwendung von FFP2-Masken von den Kund*innen und dem Verkaufspersonal (FFP2-Masken sind ab dem 18. Januar verpflichtend).
- Öffnen dürfen der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen.
Der Großhandel bleibt geöffnet (Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden erlaubt). - Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden, Baumärkte und Buchhandlungn werden künftig wieder wie der sonstige Einzelhandel bewertet. Für diese zählt auch die inzidenzabhängigen Öffnungsschritte.
- Neben dem Friseurgewerbe dürfen landesweit auch weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt (Gesichtspflege).
- Nur in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, wird in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und von Schülern und Personal Maske zu tragen, wenn das Instrument dies zulässt.
- Fahrschulen dürfen bereits seit dem 22. Februar wieder öffnen. Auch gilt eine FFP2-Masekenpflicht.
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause auch bei den Betrieb von Kantinen. Kein Verzehr vor Ort.
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur noch geschäftliche Reisende aufnehmen. Touristische Übernachtungsangebote sind untersagt.
- Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.
- Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht stattfinden.
- Freizeiteinrichtungen und -institutionen müssen geschlossen werden: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen
- Freizeit- und Amateursport in Innenräumen ist ab dem 13. November nicht mehr erlaubt - auch kein Individualsport. Ausnahmen sind der Schul- und Profisport. Grund war ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Gleichbehandlung und der entsprechenden Reaktion der Bayer. Staatsregierung.
- Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz)
Es gelten außerdem die in Bamberg erlassenen Allgemeinverfügung zur Maskenplicht und Alkoholkonsumverbot auf stark frequentierten Plätzen.
Wissenswertes zur Corona-Impfung
Ansprechpartner und Hotlines
Allgemeine Hotline | |
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
|
089-122 220 |
Gesundheit | |
Coronavirus-Hotline – Reiserückkehrer
|
0951-85 9700 |
Coronavirus-Hotline: Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
|
09131-6808 5101 |
Hotline Kassenärztlicher Dienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten medizinischen Problemen |
116 117 |
Info-Hotline Sozialstiftung Bamberg
|
0951-503 11111 |
Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Bamberg (BBP) Öffnungszeiten der BBP:
|
0951-7002070 |
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
|
0800-011 77 22 |
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
|
030-346 465 100 |
Bürgertelefon zur Krankenversicherung | 030-340 60 66 01 |
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung | 030-340 60 66 02 |
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention | 030-340 60 66 03 |
Chatbot Gesundheitsamt | 0951-85 651 |
Landratsamt Bamberg - Medizinische Corona-Fragen | corona@lra-ba.bayern.de |
Wirtschaft | |
Hotline WiFö Stadt Bamberg (Bamberger Rettungsschirm) Öffnungszeiten der Stadt Bamberg |
0951-87 13 13 |
Hotline WiFö Landkreis Bamberg Öffnungszeiten des Landratsamtes Bamberg
|
0951-85 207 |
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus für Unternehmen
|
030-12002 1031
|
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus
|
030-18 615 6187 |
Hotline Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld
|
0800-45 555 20 |
Hotline Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – für Unternehmen
|
0800-539 9000 |
Hotline Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – für Studenten
|
0800-539 9003 |
Corona-Hotline IHK für Oberfranken | 0921-88 60 |
Hotline zur Corona-Überbrückungshilfe IHK Bayern | 089-5116 1111 |
Bayerisches Staatsminitserium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Soforthiklfe Corona | www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ |
Arbeitsagentur etc. | |
Arbeitsagentur | www.arbeitsagentur.de |
Arbeitsagentur Bamberg-Coburg | 09561-93100 |
Arbeitsagentur für Arbeitnehmer
|
0800-4555500 |
Arbeitsagentur für Arbeitgeber
|
0800-4555520 |
Jobcenter Stadt Bamberg
|
0951-9128 500 |
Jobcenter Landkreis Bamberg |
0951-91721 700 |
Arbeitslosmeldung ALG I à formloser Antrag an | www.arbeitsagentur.de/eServices |
ALG II Antrag | www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld -2- |
ALG II Weiterbewilligung | http://www.jobcenter-digital.de |
FAQ-Liste zu Arbeitnehmerfragen: | https://www.dgb.de/themen/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada |
Bildung | |
Hotline des Bayerischen Kultusministeriums
|
089-54029986 |
Zweckverband Berufsschulen Stadt und Landkreis Bamberg | 0951-85 273 |
Amt für Bildung, Schulen und Sport Stadt Bamberg | 0951-871421 |
Freiwillige | |
Freiwilligendienst Landkreis Bamberg | freiwillige@lra-ba.bayern.de |
Nachbarschaftshilfe Stadt Bamberg
|
0951-87 1447 |
Familienhilfe | |
Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg
|
0951-28 192 |
„Nummer gegen Kummer“, Elterntelefon
|
0800-111 05 50 |
„Nummer gegen Kummer“, Kinder- und Jugendtelefon
|
0800-116 111 |
Pflegetelefon
|
030-2017 9131 |
Hilfetelefon „Schwangere in Not“ | 0800-40 40 020 |
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ | 0800-011 60 16 |
Weiteres | |
Polizeiinspektion Bamberg-Stadt | 0951-91 290 |
Service Stadtwerke – Bus
|
0951-77 49 77 |
Stadtbau Bamberg (Mieten, Wohnungsübergaben usw.)
|
0951-98 00 10 |
Behördennummer | |
(Verwaltungsfragen, allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung)
|
115 |
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte |
030-340 60 66 07 (Fax) |
Gebärdentelefon (Videotelefonie) | www.gebaerdentelefon.de/bmg/ |