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Corona-Maßnahmen


  • Corona-Regeln in Bayern © Freistaat Bayern
    Datum: 29.09.2022

    Corona-Regeln in Bayern

    © Freistaat Bayern

Wann endet meine Quarantäne?

 

Isolation für Infizierte
Entlassung nach ...

Allgemein gilt

5 Tagen, wenn zuvor mind. 48 Stunden symptomfrei - ein Abschlusstest ist nicht nötig!

Beschäftigte in Einrichtungen
nach § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5
Satz 1 und § 36 Abs. 1 Nr. 2, 7 IfSG

5 Tagen, wenn zuvor mind. 48 Stunden symptomfrei, jedoch Wiederaufnahme der Beschäftigung erst nach Vorlage eines negativen Antigen- oder Nukleinsäuretests beim Betreiber der Einrichtung. Nach Tag 10 ist der Testnachweis nicht mehr notwendig.


Für Kontaktpersonen entfällt die Quarantänepflicht bis auf Weiteres!

Als Isolationsbeginn wird der Tag der ersten positiven Testung (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) berechnet. Dieser Tag ist Tag 0.
An Tag 5 endet die Isolation erst nach Abschluss des Tages um 23:59 Uhr.

Die Isolation endet spätestens nach 10 Tagen, auch wenn Sie darüber hinaus symptomatisch sind. 
Sollten Sie über den 5. Tag hinau positive Testergebnisse erhalten, besteht keine Isolationspflicht mehr, sofern Sie mind. 48 Stunden symptomfrei.

Hinweis:

Bitte senden Sie nach Abschluss der Isolation das ausgefüllte Formular aus Ihrem Anschreiben an corona@LRA-ba.bayern.de. Schreiben Sie auch in diese Mail, wenn Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitsgeber benötigen.

Digitaler Quarantäne-Rechner:

Falls Sie unsicher sind, wann Ihre Quarantäne endet, können Sie dies auch über unseren Quarantäne-Rechner überprüfen. Geben Sie hierzu bitte Ihren personalisierten Code unter www.corona-bamberg.de ein. Der Code wurde Ihnen in einem Brief vom Gesundheitsamt mitgeteilt.

Der Quarantäne-Rechner steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.