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Datum: 05.04.2024

Teil der Graf-Arnold-Straße wird zur Fahrradstraße

Neue Vorfahrtsregelung auf knapp 200 Meter langem Abschnitt der vielgenutzten Radverkehrsroute Stegaurach-Innenstadt

Die sogenannte Fahrrad-Cityroute 11 verbindet von Stegaurach kommend den Stadtteil Südwest mit der Bamberger Innenstadt. Ein Teilstück der Route wird jetzt durch die Ausweisung als „Fahrradstraße“ aufgewertet. Damit wird sich auch die Vorfahrtsregelung in der Graf-Arnold-Straße ändern.

Bisher war die Graf-Arnold-Straße ab dem Babenbergerring bis zum Beginn des Radwegs an der B22 als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Eine 2021 durchgeführte Verkehrszählung hatte ergeben, dass in diesem Abschnitt der Radverkehr die vorherrschende Mobilitätsform darstellt. Dem wird nun mit der Ausweisung dieses Teilabschnitts als Fahrradstraße Rechnung getragen. Damit einher geht auch die Bevorrechtigung für den Radverkehr auf der Cityroute gegenüber dem Individualverkehr aus dem Wohngebiet Graf-Arnold-Straße.

Im Rahmen des Fahrradprogramms 2024 wird die Ausweisung als Fahrradstraße durch Bamberg Service umgesetzt. Dazu sind zunächst kleinere bauliche Maßnahmen zur Klarstellung der neuen Verkehrsführung erforderlich. Danach folgt die Umbeschilderung mit den entsprechenden Verkehrszeichen. Dazu gehört auch die Kennzeichnung „Autos und Motorräder frei“. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis 12. April abgeschlossen sein.

Was gilt in einer Fahrradstraße?

In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren. Autos dürfen Radfahrende nur überholen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Es gilt maximal Tempo 30 – für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.