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Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) - Eisenbahnknoten Bamberg

Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg –Ebensfeld – Planfeststellungsabschnitt Bamberg – hinter dieser offiziellen Bezeichnung steckt nicht weniger als das größte Infrastrukturprojekt der Bamberger Geschichte.

Für die Welterbestadt Bamberg geht es darum, die Planungen der DB Netz AG so zu begleiten, dass stadt- und menschenverträgliche Lösungen im Interesse von Stadtgesellschaft, örtlicher Wirtschaft und Tourismus gefunden werden. Die Stadt Bamberg ist dabei genauso „Betroffene“ des Großprojekts wie viele Bürgerinnen und Bürger.

Planfeststellungsverfahren VDE 8.1

Vom 08.02.2021 bis 31.03.2021 lief die Auslegungsfrist für das Planfeststellungsverfahren zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet. Während dieser Zeit konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte der „Jahrhundertbaumaßnahme“ informieren, ihre persönliche Betroffenheit prüfen und gegebenenfalls Einwendungen erheben.

Die vom Stadtrat in zwei Sondersitzungen am 10.03.2021 und am 31.03.2021 beschlossene Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren umfasst zahlreiche Forderungen und Einwendungen der Stadt. Die Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde hat diese zur Bewertung an den Vorhabenträger DB Netz AG weitergeleitet.

Zeitachse - Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) ABS Nürnberg - Ebensfeld, Planfesstellungsabschnitt 22 Bamberg


Erörterungstermin

Der sogenannte Erörterungstermin war der nächste Verfahrensschritt. Er diente dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Die Regierung von Oberfranken führte den nichtöffentlichen Erörterungstermin vom 25.07.-28.07.2022 im Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle Bamberg durch. Den täglichen Newsletter zum Ablauf des Erörterungstermins finden Sie unter „Nachrichten“.

Weiterführung und Wiederholung des Anhörungsverfahrens

Im Zuge der ersten Auslegung der Planunterlagen der DB Netz AG (Frühjahr 2021) und dem Erörterungstermin Ende Juli 2022 haben sich zahlreiche Änderungen und Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben, sodass es das Eisenbahnbundesamt für erforderlich gehalten hat, das überarbeitete „Gesamtpaket“ erneut auszulegen. Allen Betroffenen wurde damit vom 10.09.2023 bis 10.11.2023 erneut die Gelegenheit gegeben, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben.

Diese zweite Auslegung der Planunterlagen vom Herbst 2023 muss aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden. Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken wurde entdeckt, dass die Planunterlagen teilweise unvollständig oder mit Fehlern behaftet waren und damit von den ausgelegten Papierunterlagen abgewichen sind.

Die zunächst für den Zeitraum 08.01.-07.02.2024 angekündigte Wiederholung der erneuten Auslegung wurde mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 04.01.2024 auf unbestimmte Zeit verschoben.


Wie geht es dann weiter?

Nach Ende des Anhörungsverfahrens stellt die Regierung von Oberfranken alle Stellungnahmen, das Ergebnis der Erörterung und eine abschließende Stellungnahme dem Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung.

Die Regierung von Oberfranken ist in dem Verfahren lediglich als Anhörungsbehörde tätig und trifft in dieser Funktion keine Entscheidungen in der Sache. Dies obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, als zuständiger Planfeststellungsbehörde. Dieses wird nach Abschluss der Anhörung den Planfeststellungsbeschluss erlassen, der Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahmen ist.

Wichtige Informationen:

Amtliche Bekanntmachung vom 05.01.2024 zur Verschiebung der Wiederholung der erweiterten Auslegung der Planunterlagen (Sonderamtsblatt)

  • Datum: 05.01.2024

    Amtsblatt der Stadt Bamberg - Sonderausgabe - 05.01.2024

  • Datum: 15.12.2023

    Amtsblatt der Stadt Bamberg - Nr. 25 - 15.12.2023

Einwendungen der Stadt

Weitere Informationen aus Sicht der Vorhabenträgerin

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