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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0322-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Baumaßnahme Kettenbrücke – Aktueller Sachstand

 

Der Haushaltsansatz wurde für die Gesamtmaßnahme Neubau der Kettenbrücke auf Empfehlung des Finanzsenates vom 26.10.2010 und durch Stadtratsbeschluss vom 27.10.2010 um 2,5 Mio. € von zuletzt 14,9 Mio. € auf aktuell 17,4 Mio. € erhöht.

 

Begründet war die Erhöhung des Haushaltsansatzes durch die  Kostensteigerung der Gesamtbaumaßnahme Kettenbrücke. Die Kostensteigerung wurde sowohl in der Sitzung des Finanzsenates am 26.10.2010, als auch im Rahmen der außerordentlichen Bürgerversammlung am 12.01.2011 in der VHS Bamberg durch die Führungsspitze der Stadt Bamberg erläutert und dargestellt. Inhaltlich umfasste sie die Ergebnisse der Aufarbeitung, Recherchen und Analysen der bis zu dieser Zeit bekannten Werte, Sachverhalte, Ergebnisse von Ausschreibungen und Nachträgen als auch der Prognose der noch zu erwartenden Kosten. Die Aufarbeitung erfolgte stets in enger Abstimmung mit der Planer-Arge Grad/Dietz/Goldbrunner (kurz: GDG) und dem Projektsteuerer BPR (Herr Dr. Schäpertöns).

 

Nach der Bürgerversammlung entwickelten sich Anzeichen dafür, die eine Abweichung von der Kostenprognose möglich erscheinen ließen. Die kaufmännische und technische Werkleitung des EBB veranlasste daraufhin unverzüglich unter Einbeziehung aller maßgeblich an dem Projekt Beteiligten, insbes. der Planer-Arge GDG und des Projektsteueres BPR, eine Überprüfung der Kostenprognose. Das Prüfungsergebnis wurde in der aktuellen Kostenprognose (Stand Juni 2011) zusammengefasst und ein Ergebnis von rd. 18,8 Mio. € und somit ein weiterer Mittelbedarf von rd. 1,4 Mio. € festgestellt. Dieser ist in den gestiegenen Baunebenkosten begründet, da die reinen Baukosten innerhalb des prognostizierten Rahmens liegen und daher keinerlei Anteil an der aktuellen Entwicklung haben.

 

Die genaue Zusammensetzung bzw. der direkte Kostenvergleich (Stand Ende 2010 zu Stand Juni 2011) kann der Aufstellung in Anlage 1 entnommen werden.

 

2.              Ursachen der Kostenabweichung

 

Wie bereits ausgeführt und aus der Anlage 1 ersichtlich, begründet sich die Ursache der Kostenmehrung ausschließlich durch den zu erhöhenden Ansatz für die sog. Baunebenkosten. Die Baunebenkosten umfassen insbesondere die Honorare der Planer, des Projektsteuerers sowie die Kosten der Prüfstatik, Wettbewerbskosten,  Baugrunduntersuchungen, Beweissicherungen, Baustromanschlüsse, Straßenbeleuchtung, Prüfgebühren, Miete Baubüro, Gutachten aber auch Kosten der Anzeigen im Staatsanzeiger, Verwaltungskosten, Grundwasseruntersuchung, Archäologie usw..

 

Die Baunebenkosten wurden in einer Kostenprognose mit rd. 2.899.000 € (Stand: Ende 2010) unter Einbeziehung aller maßgeblich an dem Projekt Beteiligten, insbes. der Planer-Arge GDG und des Projektsteueres BPR ermittelt und wurden daher auch mit dieser Summe in der Bürgerversammlung vom Januar 2011 angegeben. Bezogen auf die ebenfalls in einer Kostenprognose mit rd. 14.501.000 € (Stand: Ende 2010) ermittelten Baukosten entsprachen die gesamten Baunebenkosten rd. 20%.

 

Durch die Werkleitung des EBB wurde Ende Februar 2011 eine Überprüfung der bisherigen Annahmen und eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Kostenprognose im Bereich der Baunebenkosten veranlasst. Ausgelöst wurde die Neubewertung durch verschiedene Anzeichen, insbesondere der auffällige Eingang von Rechnungen beispielsweise aus dem Bereich der Prüfstatik, die bislang nicht kommuniziert und in den bisherigen Prognosen erfasst waren. Ergebnis der Überprüfung war die Fortschreibung der Kostenprognose im Bereich der Baunebenkosten mit Stand Juni 2011.

 

In dieser aktuellen Kostenprognose wurden die Baunebenkosten mit rd. 4.278.732 € ermittelt. Bezogen auf die ebenfalls im Zuge dieser  Kostenprognose ermittelten Baukosten von rd. 14.480.369 € entsprechen die gesamten Baunebenkosten rd. 29,5 %.

 

Wie bereits erläutert basierten die ermittelten Werte der Kostenprognose Stand Ende 2010 auf Angaben und Ermittlungen aller an dem Projekt Kettenbrücke verantwortlich Beteiligten, insbesondere der Planer-Arge GDG, BPR und dem EBB. Die seinerzeitige Wertannahme von insgesamt 17,4 Mio. € wurde zudem in einer von GDG angefertigten bzw. geprüften Kostenaufstellung vom 22.12.2010 vorgelegt und in der Höhe damit bestätigt. Die Kostenaufstellung wurde auch seitens BPR als der Wert bezeichnet, der den höchstmöglichen Risikozuschlag beinhaltet.

 

Weder im Rahmen der Vorbereitungen für die Finanzsenatssitzung am 26. Oktober 2010 noch der Bürgerversammlung im Januar 2011 wurde durch die Vertreter von GDG, BPR bzw. EBB auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass die sog. Baunebenkosten nicht in ausreichender Höhe (prozentualer Anteil) in den angefragten und angegebenen Gesamtkosten von seinerzeit 17,4 Mio. € enthalten waren.

 

Die nunmehr festgestellte Kostenabweichung in den sog. Baunebenkosten resultiert ursächlich auf einem zu geringen prozentualen Ansatz im Verhältnis zu den Baukosten. Deutlich ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl des Ansatzes (%-Anteil) sowohl auf unterlassenen Informationen durch den EBB, als auch auf dem Verschweigen des ursächlichen Sachverhaltes bei Terminen mit dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister durch die Planer-Arge GDG und BPR zurückzuführen ist. Wie erläutert wurde erst aufgrund äußerer Umstände durch die jetzige Werkleitung des EBB eine Fortschreibung der Kostenprognose/Baunebenkosten eigenständig veranlasst. Bei gebotener Vorsicht hätte der Umstand jedoch den das Projekt von Beginn an verantwortlich Begleitenden positiv bekannt sein müssen. Der prozentuale Anteil der Baunebenkosten im Verhältnis zu den Baukosten hätte daher bereits im Oktober, spätestens jedoch Dezember 2010 nach oben korrigiert und neu definiert werden müssen. Dies ist jedoch weder von der Planer-Arge GDG noch von BPR erfolgt.

 

 

3.              Übersicht der Entwicklung der Baunebenkosten

 

Zum Zeitpunkt der Wettbewerbsdurchführung als Teil des VOF-Verfahrens (Juli 2007) wurden die Baunebenkosten mit 994.000 € ermittelt. Bezogen auf die seinerzeit benannten Baukosten entsprachen die Baunebenkosten rd. 19 %.

 

Im Zuge des Zuwendungsantrages (Juli 2009) wurde, basierend auf den Baukosten, seitens der Planer-Arge GDG der prozentuale Ansatz der Baunebenkosten auf rd. 25 % erhöht.

 

Der prozentuale Ansatz der Baunebenkosten wurde seitens des EBB/Werkleitung über die weiteren Objektphasen hinweg einmal von 25 % auf 20 % und noch einmal von 20 % auf 17 %, reduziert. Die Reduzierung der Baunebenkosten erschien der damaligen Werkleitung, begründet mit vergleichbaren Maßnahmen, gerechtfertigt. Aus heutiger Sicht ist dieser Schritt nicht nachvollziehbar und erweist sich als Fehler.

 

Erst im Nachgang zu den Bau- und Werksenatssitzungen vom 10.02.2010 bzw. 11.05.2010 wurde seitens der Planer-Arge GDG per Mail am 11.05.2010 der EBB und BPR darüber informiert, dass der reduzierte Ansatz der Baunebenkosten nach Auffassung GDG zu niedrig gewählt wurde. Ein weiteres Mal wurde auf diesen Sachverhalt in einer Mail an BPR und an den EBB vom 26.05.2010 hingewiesen.

 

Als später mit dem Ausscheiden des damaligen Leiters des Baureferates/Technischen Werkleiters der Verwaltungsspitze signalisiert wurde, dass es bei der Baumaßnahme Kettenbrücke zu einer deutlich negativeren Kostenentwicklung (Basis 14,9 Mio. €) kommen wird, haben die Referate 1 und 2 unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Entwicklung, im Auftrag des Oberbürgermeisters, in verschiedenen Gesprächen mit Vertretern der Planer-Arge GDG, der Projektsteuerung sowie der Verantwortlichen im Bereich Straßen- und Brückenbau des Entsorgungs- und Baubetriebes mit der Aufarbeitung des Sachstandes begonnen, um eine belastbare Aussage zu Umfang und Ausmaß der eingetretenen Entwicklung zu erhalten. Der prozentuale Ansatz der Nebenkosten wurde mit 17% bis zur Ermittlung der Gesamtkosten im Herbst beibehalten; hier wies die Kostenprognose dann einen Ansatz von rd. 20% aus. Von Seiten der Planer-Arge GDG, BPR und dem EBB kam kein Widerspruch. Weder erfolgte eine Bezugnahme auf frühere Mitteilungen, noch erfolgte eine Korrektur oder eine neue Bezifferung des Ansatzes! Die Auskömmlichkeit der Summe der Gesamtmaßnahme wurde mit 17,4 Mio. € von Seiten der Planer-Arge GDG und BPR ausdrücklich schriftlich und mündlich wiederholt bestätigt. Nur aufgrund dieser Aufarbeitung und des daraus resultierenden bestätigten Ergebnisses  wurden die Gesamtkosten in der Sitzung des Finanzsenates vom 26.10.2010 und der Sitzung vom 27.10.2010 mit 17,4 Mio. € benannt.

 

 

4.              Analyse und weitere Vorgehensweise – bereits erfolgte Maßnahmen

 

Es gilt nun die gesamten Verantwortungsbereiche vormals verantwortlich handelnder Mitarbeiter, der Planer-Arge GDG und von BPR  kaufmännisch, technisch und juristisch aufzuarbeiten. Hiermit sind der Bayer. Kommunale Prüfungsverband sowie die Kanzlei Koeble & Kollegen bereits beauftragt. In Abhängigkeit von den Arbeitsergebnissen werden weitere Schritte unternommen.

 

              Mit der juristischen Aufarbeitung einschließlich der Feststellung der Verantwortlichkeiten sowie der Feststellung möglicher Schadenersatzforderungen dem Grund und der Höhe nach der Stadt Bamberg gegenüber der Planer-Arge GDG wurde bereits im Mai 2011, unmittelbar nach Bekanntwerden des Ausmaßes der negativen Entwicklung in den Baunebenkosten, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koeble & Kollegen, Herr Rechtsanwalt Ralf Schotten, Reutlingen, beauftragt. Es handelt sich um eine auf den Bereich privates Bau- und Architektenrecht spezialisierte und renommierte Kanzlei. Herr Rechtsanwalt Schotten war für die Stadt Bamberg in Sachen „Kettenbrücke“ bereits im Rahmen des VOF-Verfahrens 2007 (ARGE Gatz/Novacki ./. Stadt Bamberg/EBB) – erfolgreich – vor der Vergabekammer Nordbayern tätig.

 

Kritisch beleuchtet wurden auch mögliche Fehlerquellen im EBB. Bisher waren organisatorisch für die Gesamtbaumaßnahme Neubau der Kettenbrücke die technische und kaufmännische Werkleitung, die Abteilungsleitung und die Sachgebietsleitung verantwortlich.

 

Als wesentliche Ursachen der eingetretenen und aufgezeigten Entwicklung sind nach vorläufiger Prüfung und Auswertung durch die (neue) Werkleitung des EBB insbesondere drei Bereiche verstärkt ins Blickfeld zu nehmen:

 

              -              Verbesserung der Abstimmung zwischen den Bereichen Planung und Ausführung. Notwendige               Wechselbeziehungen werden hierdurch besser erkannt und berücksichtigt.

              -              Das Auftragsmanagement des EBB ist nachhaltig zu stärken bzw. fest im täglichen Ablauf zu veran-              kern.

              -              Die Kostendisziplin ist zu stärken und strengstens zu überwachen.

 

Im Zuge der Analyse der bisherigen Arbeitsweise in der Aufarbeitung des Projektes Kettenbrücke, erfolgten bereits erste organisatorische Maßnahmen:

 

              -              Begleitende interne Prüfung sowie Aufarbeitung der Gesamtbaumaßnahme Kettenbrücke durch das               Rechnungsprüfungsamt.

              -              Begleitende externe Prüfung sowie Aufarbeitung der Gesamtbaumaßnahme Kettenbrücke durch den               Bayer. Kommunalen Prüfungsverband.

-              Neuordnung der Abteilung Straßen- und Brückenbau im EBB.

 

Die Reorganisation wurde begonnen, ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Im Hinblick auf Konsequenzen ist auf den bereits erfolgten organisatorischen und personellen Neuanfang im EBB, Abteilung Straßen- und Brückenbau hinzuweisen. Der bisherige Abteilungsleiter wurde beurlaubt. Die Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau als auch die Sachgebietsleitung Brückenbau wurden im Zuge der Neuordnung der Abteilung Straßen- und Brückenbau kommissarisch bereits Mitte Mai 2011 neu besetzt.

 

Die Hauptverantwortlichen im Bereich EBB - auch als Vertreter der Auftraggeberin Stadt Bamberg - für die Baumaßnahme Kettenbrücke wurden damit ausgetauscht und ein personeller Neuanfang hergestellt. Durch die (neue) kaufmännische und technische Werkleitung ist ein echtes (EBB – internes) Kostencontrolling und internes Kontrollsystem im Aufbau, so dass künftig jeder Teilauftrag lückenlos nachvollziehbar und Abweichungen frühzeitig erkennbar und damit auch steuerbarer gemacht werden. Aus heutiger Sicht ist der Hinweis angezeigt, dass dieser Neuanfang nur unter der neuen kaufmännischen und technischen Werkleitung möglich war. Die neue Zusammenarbeit zwischen technischer und kaufmännischer Werkleitung ist vertrauensvoll und eine gute Basis für Reformen, die bereits begonnen wurden. Gerade die Stärkung der kaufmännischen Werkleitung bedeutet künftig eine deutlich stärkere Schwerpunktsetzung im Bereich der Kostenkontrolle. Die Erfahrungen mit der „neuen Riege“ in der Abteilung Straßen- und Brückenbau sind bislang nur positiv. Dabei ist auch auf den Umstand abzustellen, dass es sich um ein wesentlich verjüngtes Team handelt, welches sich mit Elan und Tatendrang den Herausforderungen stellt.

 

Unabhängig von der Aufarbeitung der Verantwortlichkeit für den bisherigen Ablauf, wurden die Weichen für die künftige Auftragsausführung durch bzw. im Auftrag des EBB personell und organisatorisch gestellt. Dies betrifft insbesondere die Ausführung des Los Nr. 6 (Straßenausbau).

 

Insoweit wird Bezug genommen auf den CSU-Antrag vom 16.06.2011 (Anlage 2).

 

Im Hinblick auf die Einführung einer weiteren internen Kostenkontrollfunktion – über den Bereich EBB hinaus für alle Baumaßnahmen der Stadt Bamberg - (Stichwort Bauinvestitionscontrolling) werden aktuell notwendige Maßnahmen eng zwischen Baureferat, Finanzreferat und Referat für Zentrale Steuerung und Personalwesen abgestimmt. Es ist geplant, den Personalsenat schnellstmöglich über die Einrichtung einer entsprechenden Funktion zu unterrichten. Gerade im Zuge der Aufarbeitung des Projektes Kettenbrücke konnten wertvolle Hinweise auf Inhalt und organisatorische An- bzw. Einbindung einer entsprechenden Stelle gewonnen werden.

 

Die Kostenverantwortung lag stets bei der Planer-Arge GDG und BPR.

 

Wie auch ausführlich unter Nr. 2 „Ursachen der Kostenabweichung“ und Nr. 3. „Übersicht der Kostenentwicklung“ aufgezeigt, wurde  die Summe der Gesamtmaßnahme mit 17,4 Mio € von Seiten der Planer-Arge GDG und BPR noch im Dezember ausdrücklich bestätigt und seitens BPR als Wert, der den höchstmöglichen Risikozuschlag beinhaltet, bezeichnet.  Weder in den Gesprächen, noch bei der Aufarbeitung, noch sonst erfolgten seitens der Planer-Arge GDG und BPR Einwendungen oder ein Widerspruch zu dem festgestellten Wert der Gesamtmaßnahme mit 17,4 Mio € seit Oktober 2010.

 

Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich aus der Sicht der Stadt mögliche Ansprüche gegenüber der Planer-Arge GDG und BPR.

 

 

5.              Kosten der Baumaßnahmen

 

Mit Schreiben vom 5. Mai 2011 (Anlage 3) fragte die GAL – Stadtratsfraktion hinsichtlich der Klärung dreier Fragen im Zusammenhang mit der Kostenentwicklung im Bereich Straßenbau (Los Nr. 6) sowie der Gesamtkostenentwicklung an. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

 

a)               Der Städtebauförderantrag mit Stand vom 10.06.2009 enthielt eine Kostenübersicht mit vier Bauabschnitten (Vorderer Graben, Hauptwachstraße, Kettenbrückstraße, Heinrichsdamm) über insgesamt 2.191.840 € netto, gerundet 2,2 Mio. €. Die Kosten für den Städtebauförderantrag werden - soweit möglich - bereits im Voraus, d.h. bevor Ausschreibungsergebnis und Vergabe bekannt sind, ermittelt und eingereicht. Die Maßnahme Straßenbau Kettenbrücke umfasst von den o.g. vier Bauabschnitten nur drei Bauabschnitte: Hauptwachstraße, Kettenbrückstraße und Heinrichsdamm. Die Maßnahme Vorderer Graben ist hiervon nicht umfasst. Die zugehörigen Baumaßnahmen wurden in dem Städtebauförderantrag mit insgesamt 1.402.000 € netto (1.668.380 € brutto) ermittelt, hiervon entfallen auf den Tiefbau 1.242.000 € (einschließlich einer Vorabmaßnahme von ca. 200.000 €), auf die Beleuchtung 60.000 € sowie auf die Ausstattung 100.000 €.

 

Der Straßenausbau im Projekt Kettenbrücke umfasst jedoch nur drei Bauabschnitte: Hauptwachstraße, Kettenbrückstraße und Heinrichsdamm. Die Vergabesumme hierfür belief sich auf 1.072.039,93 € netto (1.275.727,52 € brutto, Bau- und Werksenat 06.04.2011).

 

              b)              Wie in den vorhergehenden Nrn. 1 bis 4 dieses Sitzungsvortrages erläutert, wurden in einer aktuell                             erstellten Kostenprognose Kostenmehrungen, welche zu einer Überschreitung des Gesamtbudgets                             von 17,4 Mio. € führen, ermittelt. Es wird auf die Nrn. 1 bis 4 des Sitzungsvortrages zur Klärung von                             Pkt. 2 der Anfrage Bezug genommen.

 

              c)              Dem Sitzungsvortrag ist in der Anlage 1 eine Gesamtübersicht der Gesamtbaumaßnahme               Neubau Kettenbrücke beigefügt; in dieser Anlage sind auch die Kosten der Lose 1 bis 6 darge-              stellt bzw. enthalten.

 

 

6.              Zusammenfassung

 

              Das im Sitzungsvortrag dargestellte Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

              -              Durch den Anstieg der Baunebenkosten entsteht ein Mittelbedarf für die Baumaßnahme Kettenbrücke               von rd. 1,4 Mio. €.

 

              -              Die notwendigen Informationen über die zu erwartende Kostensteigerung durch den Anstieg der               Baunebenkosten seit Oktober 2010 wurden unterlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              a) Überplanmäßig bereitgestellt werden

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

63000.96140

Neubau Kettenbrücke

1.400.000 €

5.104.657 €

 

              b) Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

90100.04100

Schlüsselzuweisungen

1.400.000 €

16.378.000 €

 

                            c) Änderung der Zuführungshaushaltsstellen

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

91400.86020

Zuführung an den Vermögenshaushalt

1.400.000 €

2.557.460 €

91400.30200

Zuführung vom Vermögenshaushalt

1.400.000 €

2.557.460 €

 

                            d) Mittelfreigaben

 

HSt.

Freibetrag

Prozentsatz

63000.96140

5.104.657 €

100

91400.86020

2.517.460 €

100

 

3.              Dem Stadtrat ist unverzüglich erneut zu berichten, sobald die Ergebnisse der Prüfungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koeble und Kollegen vorliegen.

 

4.              Im Personalsenat ist über die geplante Umsetzung zur Einführung einer internen Kostenkontrollfunktion für alle städtischen Baumaßnahmen (Bauinvestitionscontrolling) zu berichten.

 

5.              Damit sind der Antrag der CSU-Fraktion vom 16.06.2011 und die Anfrage der GAL-Fraktion vom 05.05.2011 geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1.400.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die erneute Mittelnachgenehmigung für die Mehrkosten der Kettenbrücke können aufgrund der Höhe nicht durch Reduzierung der Haushaltsmittel bei anderen Maßnahmen des Haushaltes 2011 gedeckt werden.

 

Zur Deckung des Mehrbedarfs werden die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen herangezogen.

 

 

Bamberg, 22.06.2011

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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