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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0459-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Fiedler Stephan und Andrea

Entwurfsverfasser:                            Michael Schelz

 

Kurzbeschreibung:             

Der Bauherr beabsichtigt das Einzeldenkmal „ Aufseßhöflein“ zu sanieren und mit zwei Nebengebäuden zu ergänzen. Der adelige Gartensitz aus dem Jahr 1723 soll in weiten Teilen rekonstruiert werden. Die Nutzung der 3 Geschosse beinhaltet Wohnen, Büro und Ausstellungsflächen für kleinere –öffentliche- Kunstausstellungen und Veranstaltungen.

Nebengebäude A beinhaltet eine Doppelgarage sowie die Heizungszentrale.

Nebengebäude B beinhaltet einen Freisitz sowie eine Sommerküche. 

             

              Größe des Bauvorhabens:

 

              Haupthaus: 

          Breite: 10,50 m   Länge: 17,76 m           7,50 m      Firsthöhe : 13,50 m

          Nebengebäude A :

          Breite:   6,99 m   Länge: 11,99 m     Traufhöhe: ca. 3,20 m      Firsthöhe :  6,90 m

          Nebengebäude B :

          Breite:   6,99 m   Länge: 11,99 m     Traufhöhe: ca. 3,20 m      Firsthöhe  : 6,90 m

 

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               27.06.2012

                                    vollständig:            09.10.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

                   Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter : Grünfläche

                   Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als „ sonstiges Vorhaben“ zulässig. Öffentliche

                   Belange werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

                   Die Erschließung ist gesichert.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: 3x ( Fl.Nrn. 6519, 6523, 6525) 

                                                   nein: 1x ( Fl.Nr. 6705 ) : Das Grundstück gehört der DB Netz

                                                         Aktiengesellschaft. Die Nachbarbeteiligung wird zur Zeit

                                                         durchgeführt.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 9              anrechenbar:  0                            nachzuweisen:             

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              0

              Nachweis auf Baugrundstück:              9               Nachbargrundstück:             

              Ablösung der Stellplatzpflicht:             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

                Wasserversorgung:

                Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung muss über eine Privatleitung erfolgen,

                die in öffentlichem Grund ( Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 6519 ) liegen soll.

                Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist abzuschließen.

 

 

                Abwasserbeseitigung :

                Ein Kanal ist vorhanden, der Anschluss ist möglich.

 

 

                Zufahrt :

                Die Zufahrt erfolgt über den Flurbereinigungsweg

 

 

                Naturschutz :

                Es wurde ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt, der zur Zeit vom Umweltamt

                geprüft wird.

 

 

 

                              

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

          Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Einbau einer Bodenplatte im Erdgeschoss wurde

          bereits erteilt.

 

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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