"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1435-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits seit einigen Jahren hat das Stadtjugendamt die Generalsanierung des dreigruppigen Kindergartens zu den Haushaltsberatungen angemeldet. Der Zeitpunkt der Generalsanierung ist durch die Weiternutzung der vorhandenen Container, die der Auslagerung des dreigruppigen Kindergartens Maria Hilf dienten, jetzt für die beiden Träger besonders günstig. Die Kath. Kirchenstiftung Maria Hilf und das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. sparen sich durch die unmittelbare Anschlussmaßnahme rund 50.000,00 € bis 60.000,00 €. Aus diesem Grund hat der Stadtrat in den Haushaltsberatungen im Dezember 2014 der Durchführung dieser Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, wobei der Träger die Kosten dieser Maßnahme vorzufinanzieren hat. Die hierfür durch den Freistaat Bayern gewährten Zuschüsse werden nach Eingang an den Träger weitergeleitet. Der kommunale Zuschuss wird zusammen mit dem Ersatzneubau des Kindergarten Maria Hilf in den nächsten Jahren, je nach Haushaltslage und –möglichkeit, abfinanziert.

 

Die beiliegende Kostenschätzung sowie die Planung sind mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Die von der Regierung gewünschten Änderungen hinsichtlich der Verbesserung der Essenssituation und der Lagermöglichkeiten wurden vom Architekten durch den Anbau des Bistro und der Optimierung der Lagerflächen im Keller sowie der Planung eines großen Einbauschrankes Rechnung getragen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde seitens der Regierung im Gespräch am 09.12.2014 in Aussicht gestellt.

 

Um dem Träger einen frühzeitigen Baubeginn und damit eine effektive Weiternutzung der Container, mit dem angesprochenen Einsparungseffekt, zu ermöglichen, wurde bereits der Antrag auf Bezuschussung nach dem FAG bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen muss in jedem Einzelfall gesondert mit der Vergleichsberechnung nach der früheren 2/3-Regelung im Bayer. Kinderbildungs- und –betreungsgesetz erfolgen. Weiterhin ist die Finanzierung wesentlich durch den Prozentanteil geprägt, den die Regierung für die Stadt Bamberg genehmigt. Deshalb wird sich der nachfolgende Finanzierungsvorschlag mit der endgültigen Genehmigung der Regierung von Oberfranken ggf. nochmals verändern. Dies wird zu gegebener Zeit dem Finanzsenat erneut vorgelegt. Damit die Genehmigung jedoch grundsätzlich erteilt werden kann, wird ein Grundsatzbeschluss zur Finanzierung und zur Anerkennung von Art und Ausmaß dieser Maßnahme benötigt.

 

Die geänderte Finanzierung soll so gestaltet sein, dass sowohl Träger als auch die Stadt Bamberg von der besseren staatlichen Beteiligung profitieren. Deshalb ist in der nachfolgenden Tabelle zum Vergleich auch die „alte Regelung“ mit abgebildet. Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken soll rückwirkend zum 01.01.2015 eine neue FAG-Förderrichtlinie in Kraft treten, deren Veröffentlichung eigentlich im Januar erwartet wurde. In dieser wird neuerdings auch in einem gewissen Umfang höhere förderfähige Hauptnutzfläche anerkannt als bisher. Da die Kindertagesstätte Friedrich Oberlin mit ihrer Bestandsfläche schon bei der maximal förderfähigen Hauptnutzfläche liegt, kann nach der bisherigen alten Regelung auch nur die Generalsanierung als förderfähig anerkannt werden, nicht jedoch die Erweiterungsflächen. Mit der neuen Regelung, die seit 11.02.2015 veröffentlicht wurde, erhöht sich diese jedoch nochmals um etwa 150.000,00 €, da die neuen Räume hierdurch zum Großteil förderfähig sind.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gestaltet sich nach der bisherigen Regelung bei einer 70%-igen Bezuschussung durch den Freistaat Bayern folgendermaßen:

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von rund 1.121.267,00 € werden wie vereinbart nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg betrüge demnach 336.381,00 €, welche in den nächsten Jahren, je nachdem, wie der städtische Haushalt dies hergibt, abfinanziert.

 

Inwieweit die Stadt Bamberg tatsächlich 70% staatliche Förderung erhält, bleibt abzuwarten. Eine geringere staatliche Beteiligung hat jedenfalls einen höheren städtischen Anteil, aber auch eine höhere Beteiligung des Trägers zur Folge. Aus finanziellen Gründen wird die Stadt Bamberg den Gesamtförderanteil von 80 % dann entsprechend verringern. Grundsatz sollte dabei sein, dass Stadt und Träger von der Neuregelung des Gesamtförderanteils im Vergleich zur früheren 2/3-Regelung  annähernd gleich profitieren sollen.

 

Für die grundsätzliche Bearbeitung des Antrages bei der Regierung von Oberfranken ist ein grundsätzlicher Beschluss erforderlich. Dieser ist nach der Festlegung des Fördersatzes durch den Freistaat Bayern zu ergänzen. Der Vorgang wird dann zu gegebener Zeit dem Stadtrat erneut vorgelegt werden.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat:

2.1              den Bedarf von 75 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte Friedrich Oberlin, Hans-Böckler-Straße 18, 96050 Bamberg, als bedarfsnotwendig anzuerkennen,

 

2.2              dem Bauträger der Maßnahme, dem Diakonischen Werk Bamberg Forchheim e.V., unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 durch die Regierung von Oberfranken und einer 70 prozentigen staatlichen Finanzhilfe, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal                                                        1.121.267,00 €

zu gewähren.

Sollte von der Regierung ein niedrigerer Fördersatz gewährt werden, wird über den Prozentsatz der städtischen Förderung erneut entschieden!

3.              Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

4.              Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Generalsanierung der bestehenden Kindertagesstätte Friedrich Oberlin, Hans-Böckler-Str. 18, 96050 durch das Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V. in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 322.000,00 (Ansatz 2015) + 548.200,00 € (VE im HHPl. 2015) = 870.200,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 251.067,00 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Verschiebung der VE von HSt. 60000.94990 (Globalbetrag Investitionsmaßnahmen) zur HSt. 46420.98710 (Generalsanierung KiGA Friedrich Oberlin) i. H. v. 251.067,00 €.

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Im Sitzungsvortrag ist ein Förderanteil der Stadt Bamberg i. H. v. 80 % genannt, der nur unter dem Vorbehalt gilt, dass die Regierung einen Fördersatz von 70 % gewährt. In dieser Konstellation ergibt sich im Vergleich zur früheren 2/3-Fördersituation auf Seiten der Stadt Bamberg und des Träger eine in etwa gleich hohe Einsparung. Sollte die Regierung einen niedrigeren Fördersatz gewähren, müsste die Stadt Bamberg ihren Förderanteil neu definieren; dabei würde wiederum die Zielsetzung gelten, dass die Stadt und der Träger im Vergleich zur früheren 2/3 Regelung in vergleichbarem Maße profitieren sollen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...