"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0236-48

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Haushaltslage des ETA-Hoffmann-Theaters ist es notwendig, in Zukunft höhere Einnahmen zu generieren. Hierzu gehören auch Einnahmen aus Vermietung der Säle.

Die derzeit aktuellen Mietpreise gelten seit 01.01.2015 und beinhalten neben der Saalnutzung auch Reinigung, Toilettennutzung, Strom und Heizung, sowie eine Grundbeleuchtung und Grundbeschallung. Für weiteres technisches Equipment wurde bisher keine zusätzliche Miete berechnet. Zusätzliches Personal wurde nur teilweise separat abgerechnet.

 

Andere Vermieter von Veranstaltungsräumen innerhalb des Stadtgebiets (z.B. Bamberger Event und Congress GmbH) stellen neben der Saalnutzung bereits auch die zusätzlichen Leistungen dem Mieter konsequent in Rechnung.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund steigender Gemeinkosten, insbesondere auch Personalkosten, sowie Abnutzung des technischen Equipments, sollten die Nutzungsentgelte für Säle angepasst und für Zusatzleistungen (Personal und technisches Equipment) verschiedene Zubuchungen geschaffen werden, die somit auch zzgl. zu den Saalmieten in Rechnung gestellt werden.

 

Der Anlage 1 sind die derzeitigen Mietpreise des ETA-Hoffmann-Theaters zu entnehmen, sowie Vergleichsmieten einiger Vermietern von Veranstaltungsräumen im Stadtgebiet aufgelistet.

 

Die Anlage 2 beinhaltet den Vorschlag zur Gestaltung der Saalmieten und Zubuchungen in Form einer neuen Mietpreisliste, die ab 01.07.2016 gültig sein sollte. Die Kosten für das Personal wurden anhand der Festsetzung des Durchschnittsstundensatzes bei Arbeiten städtischer Dienststellen für Rechnung Dritter und andere städtische Dienststellen vom 27.05.2015 berechnet. Der Durchschnittsstundensatz beträgt demnach 29,00 Euro. Hinzu kommt gem. Beschluss des Finanz- und Wirtschaftssenats vom 23.04.2002 ein Gemeinkostenzuschlag von 40% des Durchschnittsstundensatzes, so dass sich ein Stundensatz in Höhe von 40,60 Euro berechnet.

 

Der Vorschlag wurde durch das Theaterkuratorium am 02.05.2016 einstimmig angenommen und wird als Empfehlung dem Kultursenat zum Beschluss vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Dem Vorschlag des ETA-Hoffman-Theaters wird zugestimmt.

 

              3.              Bei Änderungen des festgelegten Durchschnittsstundensatzes sind die in Rechnung zu stellenden Personalkosten entsprechend anzupassen.

 

              4.              Um die steigenden Betriebskosten auszugleichen, wird die Theaterverwaltung ermächtigt, die Preise bis zu 2% jährlich anzupassen.

 

              5.              Auf Antrag kann städtischen Einrichtungen ein Nachlass gewährt werden.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...