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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0474-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

DJK Don Bosco Bamberg e.V.

 

Der DJK Don Bosco Bamberg e.V. ist seit 1983 mit seiner Fußballabteilung auf der Sportanlage in Wildensorg ansässig. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 bildet neben mehreren Herren- und Damenmannschaften insbesondere die Jugendarbeit in verschiedenen Altersklassen den Schwerpunkt der Vereinsarbeit.

 

Die derzeitige Darstellung der dem Vereinsgelände entsprechenden Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz im Flächennutzungsplan seit 1996 umfasst etwa 3,5 ha (Bebauungsplan W 6 A II. von 1980). Zuletzt erfolgte eine Erweiterung der Vereinssportflächen im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung, die in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.12.2014 einstimmig beschlossen worden ist. Auf den derzeit zur Verfügung stehenden Flächen können nun keine weiteren Trainingsmöglichkeiten mehr realisiert werden, dem Verein fehlen bereits jetzt Kapazitäten um einen geordneten Trainingsbetrieb durchzuführen.

 

Anlass der Planung

 

Der Verein ist bereits seit Längerem daran interessiert, Standort für ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) des Bayerischen Fußball-Verbandes zu werden. Voraussetzung dafür ist u. a. dass der Verein durch den Bau eines zusätzlichen Rasenplatzes seine Trainingsmöglichkeiten erweitert, um den Anforderungen eines solchen Zentrums gerecht werden zu können.

 

Im Vorfeld wurden vom Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt in Zusammenarbeit mit dem Garten- und Friedhofsamt sowie dem Immobilienmanagement bereits Alternativen in Form von Ausweichplätzen anderer Vereine in der Nähe geprüft. Umfangreichere freie Kapazitäten sind jedoch nicht vorhanden (z. B. Klemens-Fink-Zentrum). Um auch zukünftig eine Weiterentwicklung der Sport- und Vereinsaktivitäten gewährleisten zu können, muss der DJK Don Bosco Bamberg e.V. dementsprechend die erforderlichen (baulichen) Strukturen schaffen können (siehe Anlage 1: Schreiben vom 18.10.2016).

 

Art des Verfahrens

 

Das Baureferat schlägt zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen vor, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren (Vorbereitende Bauleitplanung) durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, sollen zunächst dazu dienen, weitere Erkenntnisse und Rahmenbedingungen bezüglich der vorgesehenen Änderung zu erhalten. Anschließend werden alle öffentlichen und privaten Belange gesammelt, gegen- und untereinander abgewogen und ein Abwägungsvorschlag zur Beschlussfassung erarbeitet.

 

Bisherige und beabsichtigte Darstellung im FNP

 

Die westlich der bereits vorhandenen Sportflächen des DJK Don Bosco Bamberg e.V. gelegenen Flächen für die Landwirtschaft, sollen künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie im Landschaftsplan zusätzlich als eingeschränkt zugängliche Grünfläche dargestellt werden.

 

Umweltbericht

 

Für die Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung erforderlich, deren Ergebnis gemäß § 2 (4) BauGB in der späteren Abwägung berücksichtigt werden muss. Bisher sind an entsprechender Stelle im Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Erstellung des Umweltberichtes ist im laufenden Verfahrensprozess vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans für das in der Begründung zum Plankonzept vom 18.10.16 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplanänderungs-Konzept vom 09.11.16.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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