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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0503-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nach Beobachtungen von Herrn Stadtrat Süß werden bei Veranstaltungen in der Brose-Arena die vorhandenen Parkmöglichkeiten „In der Südflur bis in den Einmündungsbereich der Straße Am Sendelbach in Anspruch genommen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass bei Rettungseinsätzen eine Durchfahrt für die Einsatzfahrzeuge nicht jederzeit gewährleistet sei (Anlage 1).

 

Ab der Einmündung Am Sendelbach teilt sich die Straße In der Südflur – von rechts nach links – auf in

 

Seiten – (Park-Streifen) ca. 2 Meter breit

 

Fahrbahn ca. 6 Meter breit

 

Gehweg ca. 2 Meter breit.

 

Entlang des Brose-/Kaufland-Parkplatzes ist bereits eine Feuerwehrzufahrt (absolutes Haltverbot mit Zusatzzeichen) gekennzeichnet. Der Geltungsbereich erstreckt sich bis zu dem Trafohäuschen (schräg gegenüber Anwesen In der Südflur 8).

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe Routinegespräch „Verkehr“ erklärte der Vertreter der Feuerwehr auf Nachfrage, dass die Verlängerung des absoluten Haltverbots für die Feuerwehrzufahrt vom Trafohäuschen bis zur Einmündung Am Sendelbach aus Sicht der Feuerwehr als zwingend notwendig bewertet wird. Dadurch kann eine ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen während der Veranstaltungen in der „Brose-Arena“ gewährleistet werden.

 

Nachdem die „Verlängerungsstrecke“ für die Feuerwehranfahrtszone ca. 250m beträgt, wäre die Anbringung von vier Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) mit Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ notwendig.

 

Verkehrszeichen allein gewährleisten erfahrungsgemäß jedoch nicht die ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen. Unabdingbar erscheint daher die Überwachung der Feuerwehranfahrtszone während der Veranstaltungen in der Brose-Arena.

 

Eine zeitliche Beschränkung der Feuerwehranfahrtszone auf die Veranstaltungszeiten in der Brose-Arena erscheint aufgrund des damit verbundenen (Verwaltungs-/Aufwandes als nicht „zielführend“.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Feuerwehrzufahrt ohne zeitliche Beschränkung einzurichten

Der Wegfall der Parkflächen zwischen dem „Trafohäuschen“ und der Einmündung „Am Sendelbach“ stellt in den Augen der Verwaltung keine unzumutbare Einschränkung dar, da diese Flächen außerhalb von Veranstaltungen ohnehin nur selten von PKW-Fahrern genützt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Der zeitlich unbefristeten Erweiterung/Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt In der Südflur zwischen Trafohäuschen und der Einmündung Am Sendelbach wird zugestimmt.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.07.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 400,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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