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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1172-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die GAL hat mit Schreiben vom 10.07.2017 (Anlage 1) einen Erfahrungsbericht zur Verkehrssituation Annastraße/Starkenfeldstraße beantragt.

 

Im Umweltsenat vom 09.03.2016 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Auf Antrag der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:


1.                   Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.Der Umweltsenat ist damit einverstanden, in der Annastraße vor der Einmündung Starkenfeldstraße

- die Mittelinsel zwischen der markierten Radfurt und der Fahrbahnrandlinie zu verlängern

- auf beiden Seiten der Annastraße den Ein-/Ausfahrtsbereich durch Markierung (Sperrflächen) zu verschmälern.

3.Die Verwaltung wird im Umweltsenat über die Erfahrungen der beschlossenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen spätestens nach einem Jahr wieder berichten.

4.Die 30 km/h-Beschilderung für LKW wird stadteinwärts vor der Einmündung Annastraße angebracht. Stadtauswärts wird die 30 km/h Beschränkung für LKW nach der Einmündung Annastraße aufgehoben.

5.Die Anträge der FW-Stadtratsfraktion vom 02.02.2016 und vom 04.03.2016 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.


Skizze zum Beschluss:

 

 

Die Änderungen in der Verkehrsführung wurden im Juni 2016 abgeschlossen.

Seitdem ist die Einmündung derart gestaltet:

 


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Unfälle hat es seit der Umgestaltung 5 gegeben.

 

Bei drei Unfällen kam es zwischen dem rechtseinbiegenden Kfz aus der Annastraße und dem stadteinwärts fahrende Radfahrer auf der Starkenfeldstraße zum Zusammenstoß. Das Kfz hat dem Radfahrer jeweils die Vorfahrt genommen.

 

Die beiden anderen Unfälle ereigneten sich jeweils zwischen Kfz-Linksabbieger aus der Annastraße mit Geradeausverkehr der Starkenfeldstraße.

Ursache dieser Unfälle waren Ablenkung und Unvorsichtigkeit (Eile). Dieses Verhalten kann mit Markierung oder Beschilderung nicht weiter beeinflusst werden. Die Sichtbeziehungen können nicht das Problem sein, denn diese sind einwandfrei.

 

Die Unfälle mit den Radfahrern sind kaum nachzuvollziehen, da sich der Radfahrer schon auf der Fahrbahn der Annastraße befunden haben muss, also im vollen Sichtfeld des Kfz aus der Annastraße.

Was vor Ort beobachtet werden kann ist, dass der Rechtsabbieger aus der Annastraße zügig bis an die Fahrbahn der Starkenfeldstraße vorfährt und erst dort – bei Bedarf - zum Stehen kommt. Dann steht er meist auf der Radfahrerfurt.


Auch wird des Öfteren die Sperrfläche überfahren.

Dies insbesondere dann, wenn sich zwei Fahrzeuge nebeneinander – Links- und Rechtsabbieger - aufstellen.

 

Beispiel:

 

 

oder

 

 

Dies führt zum einen zu Sichtbehinderung für den Rechtsabbieger auf den Radfahrer sowie den stadteinwärtigen Verkehr der Starkenfeldstraße, zum anderen wird zudem evtl. auch noch der Schutzstreifen für den Radfahrer überfahren.

 

Um das zu verhindern, ist beabsichtigt zusätzliche Einbauten von Sichtzeichen und/ oder Schrammbord auf der Sperrfläche anzubringen.

Übliche Leitbaken mit einer Blatthöhe von einen Meter werden in diesem Fall als nicht zielführend erachtet, da mehrere hintereinander angebrachte Baken wiederrum eine Sichtbehinderung insbesondere im Bezug auf Kinder darstellen würden.

 

In Abstimmung mit dem Entsorgungs– und Baubetrieb wird eine technische Lösung unter Beachtung der vorgenannten Randbedingungen ausgearbeitet.

 

Beispiel:

 

 

 

Weitere oder andere kurzfristige und kostengünstige Maßnahmen in Form von Beschilderung oder Markierung sind aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

 

Langfristig müsste die Einmündung baulich verschmälert oder wie bereits geplant (mit Erneuerung der Pfisterbrücke) eine Lichtsignalanlage installiert werden.


 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 10.07.2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.500 € beim EBB für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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