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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1853-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

Zuletzt wurde in der Sitzung des Umweltsenates am 02.05.2018 ein Sachstandsbericht gegeben (VO/2018/1616-61).

 

Sachstand zum Maßnahmen-Paket 2018
(entsprechend Beschluss Vollsitzung 31.01.2018, Punkt 3)

a. Image-Kampagne

Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Initiative Radentscheid hatte im April 2018 ein mehrstufiges Auswahlverfahren zur Erstellung eines Kommunikationskonzeptes und der darauf aufbauenden Kampagnenplanung gestartet. Angefragt wurden bundesweit neun Agenturen, davon vier aus der Stadt Bamberg. Fünf Agenturen hatten mit Agenturvorstellung, Referenzlisten und Honorarerwartungen geantwortet. Auf dieser Grundlage wurden letztlich drei Agenturen ausgewählt, die nach einem ersten Vorstellungsgespräch ein Grobkonzept inklusive Kostenkalkulation vorgelegt und bei einem Vor-Ort-Präsentationstermin vorgestellt hatten.

Durch die Arbeitsgruppe wurde im Anschluss an die Präsentationen eine Bewertung der Vorlagen vorgenommen. Im Ergebnis wurde mehrheitlich der Logo-Entwurf und das Kampagnenkonzept einer Agentur ausgewählt. Das Büro und die Grundzüge der Kampagne wurden in der Vollsitzung am 26.7.2018 (VO/2018/1820-R6) vorgestellt.

In der „zweiten Lesung“ dieses Themas hat der Feriensenat am 23.08.2018 (VO/2018/1827/R6) beschlossen, dass die Ausschreibung aufzuheben ist. Bezüglich des weiteren Vorgehens ist eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik vorgesehen. Der erste Arbeitsgruppentermin ist bereits terminiert.

b. Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln / Fahrradparkplätzen

Mittlerweile sind neun Standorte (45 Radbügel, entspricht 90 Radabstellplätze) umgesetzt:

  • Gaustadter Hauptstraße (7 Radbügel)
  • Luisenstraße (5 Radbügel)
  • Car Bike Port Am Kranen (5 Radbügel)
  • Kapuzinerstraße (5 Radbügel)
  • Am Kranen (5 Radbügel)
  • Kaulbergfuß (3 Radbügel)
  • Schillerplatz (6 Radbügel)
  • Franz-Ludwig-Straße (4 Radbügel)
  • Klosterstraße (5 Radbügel)

Zur Umsetzung ressortübergreifend und mit den jeweiligen Bürgervereinen abgestimmt sind derzeit weitere fünf Standorte mit ca. 30 Radbügeln. Hierfür erforderliche neue Radbügel wurden bestellt und stehen zur Verfügung.

Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion „Zwischenstand Fortschreibung Fahrrad-Parkkonzept“ vom 23.04.2018 (Anlage 1) und „Park & Bike – Angebotserweiterung bei den Park & Ride-Plätzen“ vom 19.03.2018 (Anlage 2) konnten bis zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage nicht abschließend bearbeitet werden. Die Behandlung ist für die Sitzung des Umweltsenates am 27.11.2018 vorgesehen.

 

c. Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Maßgebend für die Entscheidung zur Ausweisung einer Fahrradstraße ist nach der StVO das vorhandene oder zu erwartende Radverkehrsaufkommen.

Der Radverkehr soll die vorherrschende Verkehrsart sein und die Straße/Fahrbahn soll für den Radverkehr beschaffen und ausreichend breit sein.

Das Verkehrszeichen Nr. 244.1

regelt:

  1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2.Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3.Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Durch Punkt 4 gelten die üblichen Vorschriften der StVO zum Thema „Fahren, Halten, Parken und Vorfahrt“, soweit keine anderen Regelung durch Verkehrszeichen getroffen ist.

Beschildert man eine Straße als „Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz frei“ und ändert sonst nichts am Bestand, bewirkt das die Änderung in den obigen Punkten 1. mit 3., wobei im nachgeordneten Straßennetz auch vielerorts bereits Tempo 30 gilt.

In der Begründung zur damaligen StVO-Änderung heißt es:

Zur Förderung des Radverkehrs wird das Instrument der Fahrradstraße eingeführt. Fahrradstraßen können für bestimmte Straßenstrecken zur Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs im Rahmen einer flächenhaften Radverkehrsplanung eingerichtet werden. Zeichen 244 kennzeichnet eine Fahrbahn als Fahrradstraße. Dort gelten grundsätzlich alle allgemeinen Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen, wie Geschwindigkeit (§ 3), Abstand (§ 4), Überholen (§ 5), Vorfahrt (§ 8), Halten und Parken (§ 12) und Fußgänger (§ 25). Fahrradstraßen kommen nur für bestimmte Straßenstrecken in Betracht, auf denen der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen sind nur für untergeordnete Straßen, nicht aber für Hauptverkehrsstraßen oder Sammelstraßen des Kraftfahrzeugverkehrs geeignet.“

Die von der Initiative Radentscheid vorgebrachten „Wunschstraßen“ wurden mit diesen Kriterien von der Verwaltung behandelt und bewertet.

Die Maria-Ward-Straße und die Anna-Maria-Junius-Straße sind zwischenzeitlich als Fahrradstraßen beschildert.

Die Verkehrszählung in der  Judenstraße hat ergeben, dass in Teilbereichen der Radverkehr überwiegt, jedoch  würde durch die Anbringung lediglich eines Verkehrszeichens keine Verbesserung möglich sein. Das Verkehrszeichen könnte  nur an die Hauswand gestellt werden, dort fällt es kaum auf, Markierung ist nicht möglich, da Kopfsteinpflaster. Zudem ginge die Maßnahme zu Lasten der Fußgänger, da aufgrund der bekannten Verkehrsverhältnisse (Lieferanten!) der Gehweg bereits jetzt schon beeinträchtigt wird. Die Ausweisung als Fahrradstraße wird von der Verwaltung nicht empfohlen.

Der Vorschlag Am Leinritt (zwischen Heinrich-Bosch-Steg und Einmündung Schweinfurter Straße eine Fahrradstraße auszuweisen, ordnet sich aus Sicht der Fachbehörden nicht schlüssig    in das Gesamtverkehrssystem ein, weil der Leinritt oberhalb und unterhalb dieses Abschnittes als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen ist. Weil hier nicht nur starker Radverkehr, sondern auch starker Fußgängerverkehr herrscht, ist es den Fachbehörden wichtig, auch künftig die Belange des Fußgängerverkehrs zu wahren. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielstellung, auch diesen Abschnitt als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen. Dies ist auch mit den Initiatoren des Radentscheides bereits kommuniziert. Wie sich diese Ausweisung mit den Kfz-Stellplätzen verbinden lässt, wird durch das Straßenverkehrsamt noch näher geprüft.

Am 19.06.2018 hat der Oberbürgermeister -aufgrund des Antrags von Herrn Stadtrat Pöhner vom 02.05.2018 - verfügt, dass alle Fahrradstraßen dem Umweltsenat zur Entscheidung vorgelegt werden sollen (Anlage 3).

Folgende Straßen werden als Fahrradstraßen zur Umsetzung empfohlen:

Anzumerken ist, dass es bei allen Straßen zu keiner Änderung für den Restverkehr kommt. Das bedeutet, Verbote der Einfahrt oder Durchfahrtsverbote (wie z.B. in der Mittel- und Heiliggrabstraße) bleiben wie gehabt bestehen.


Fahrradquartier Mitte mit den folgenden  Straßen

-Mittelstraße (teils Bestand)

-Färbergasse (schon seit 2016 beschlossen, wegen Baumaßnahmen nur nicht umgesetzt)

-Letzengasse (schon Bestand)

-Spitalstraße (schon Bestand)

-Heiliggrabstraße (teils Bestand)

-Klosterstraße (schon Bestand – wird verlängert)

Die obengenannten bereits bestehenden Fahrradstraßen mit der höchsten Radbelastung in Bamberg  werden sinnvoll  erweitert.

 


Schranne – Lugbank – Geyerswörthstraße

Auf der Achse Kaulberg – Lubank – Schranne – Geyerswörthplatz gibt es ebenso mehr Rad- als Kfz-Verkehr. Auf dieser Achse sollen Fahrradstraßen eingerichtet werden, wobei auch hier an den bisherigen Verkehrsführungen (Einbahnstraßen) nichts geändert wird. Die Kombination aus Fahrradstraße und Einbahnstraße wird auch von den Initiatoren des Radentscheids mitgetragen. Die Karolinenstraße ist hier nicht mit einbezogen, weil diese entsprechend den beschlossenen Zielen für das Sanierungsgebiet „Sand“ nach baulicher Umgestaltung als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll.

 

d. Errichtung einer Radzählanlage

Gemeinsam mit dem marktbeherrschenden Anbieter wurde der Standort Obere Königstraße nach der Einmündung Kettenbrückstraße als gut geeigneter Standort für eine Radzählanlage ermittelt. Vorteile an dieser Stelle sind, dass einerseits sehr viele Radfahrer unterwegs sind und andererseits die Zählsäule auch für alle übrigen Verkehrsteilnehmer/innen „auffällig“ und gut sichtbar ist.

Neben der Erfassungstechnologie des marktbeherrschenden Anbieters gibt es auch noch andere, interessante technische Entwicklungen. Es werden daher ressortübergreifend noch weitere Möglichkeiten geprüft.

 

e. Sicherheit an Kreuzungen

In der Radunfallstatistik sind in 2017 folgende Kreuzungen / Einmündungen auffällig geworden:

  • Annastraße / Starkenfeldstraße
  • Abfahrt B22 Münchner Ring / Buger Straße (unsignalisierter Ast)
  • Lichtenhaidestraße / Margaretendamm
  • Europabrücke / Margaretendamm

Wie bereits in der vorherigen Sitzungsvorlage mitgeteilt, wurden die Maßnahmen an der Einmündung Annastraße Anfang April umgesetzt (Beschluss Umweltsenat 14.11.2017, s. VO/2017/1172-31). Seitdem haben sich bis zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage keine Unfälle mehr ereignet.

 

Die weiteren Unfallhäufungspunkte wurden zwischenzeitlich geprüft, Maßnahmen abgestimmt und bereits teilweise umgesetzt:

 

Abfahrt B22 Münchner Ring / Buger Straße (unsignalisierter Ast):

Nach Unterlagen der Polizei haben sich im Jahre 2017 an der o.g. Stelle drei Unfälle mit Radfahrer/innen ereignet. Dabei seien die Radfahrer/innen von Kraftfahrzeugführer/innen, die nach rechts – in Richtung Klinikum abbogen – angefahren worden.

Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass wohl die unzureichenden  Sichtverhältnisse zum überwiegenden Teil zu den Unfällen beitrugen. Wenn dort die Linksabbiegespur – stadteinwärts – belegt ist, haben die Rechtsabbieger/innen keine ausreichende Sicht nach links auf herannahende Radfahrer/innen, die – weil leicht abschüssig – in verhältnismäßig hohem Tempo über die Einmündung hinweg fahren können. Optimal für die Sicherheit wäre, die Kreuzung zu signalisieren.. Eine derartige Lösung ist jedoch auf absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

Es wurden daher folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig umgesetzt werden könnten:

1.Das vorhandene Zeichen 205 wird durch zwei Zeichen 206 (Stopp) ersetzt, wobei das rechte Zeichen mittels Auskragung näher an die Rechtsabbiegespur „herangerückt“ werden sollte. Dadurch soll die Rechtsabbieger/innen nach dem Halten nur noch mit mäßiger Geschwindigkeit abbiegen.

2.Markierung versetzter Haltlinien, wobei die linke etwas zurück versetzt werden soll. Dadurch soll den Rechtsabbieger/innen eine bessere Sicht auf herannahende Radfahrer/innen ermöglicht werden.

3.Markierung von zwei Radsymbolen jeweils mit Pfeil (Richtung Klinikum) auf die roteingefärbte Radspur – eins für jede Abbiegespur.

Zuständig hierfür ist das staatliche Bauamt. Wann die Umsetzung erfolgt, ist noch nicht bekannt.

Lichtenhaidestraße / Margaretendamm

Um die Unfallhäufung an dieser Kreuzung kurzfristig zu reduzieren, werden momentan folgende Maßnahmen durch testweise Bakenstellungen, Verkehrszeichen und Gelbmarkierungen erprobt: Zurücknahme der Haltelinie um 5 m, Reduzierung auf eine Fahrspur (abgebakte Linksabbiegespur), doppelseitiges Aufstellen des Stopp-Schildes. Seitdem haben sich bis zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage keine Unfälle ereignet.

Europabrücke / Margaretendamm

An dieser Stelle haben sich nach Umgestaltung 2 Rechtsabbiegeunfälle (rechtsabbiegendes Kfz übersieht geradeaus fahrende Radler/innen) ergeben. Diese Anzahl ist auch in Relation zur hohen Verkehrsbelastung sowohl im Radverkehr als auch im KFZ-Verkehr zu beurteilen.  Im Rahmen der AGFK-Vorbereisung (siehe f.) wurde diese Kreuzung durch die Bewertungskommission als angemessene Radverkehrsführung beurteilt. Die aufgetretenen Unfälle sind typisch gelagerte Rechtsabbiegeunfälle, die im Radverkehr leider überall an Kreuzungen im Stadtgebiet an Einmündungen auftreten können. Daher könnte ein Lösungsansatz in der Aufklärung zum Schulterblick liegen. Dies wäre ein möglicher und wichtiger Inhalt der Imagekampagne  zur Fahrradstadt Bamberg.

Weitere Maßnahmen der Fahrradstadt

Berliner Ring/Kronacher Straße
Rotmarkierung der Radwegfurten zur Minimierung der Konflikte Rad/Kfz

Tankstelle Kunigundendamm
Rotmarkierung der Radwegfurten zur Minimierung der Konflikte Rad/Kfz

Nürnberger Straße von der Unterführung bis der Geisfelder Straße zur Moostraße
Schutzstreifen für den Radler beidseits nach Erneuerung der Fahrbahndecke

Nürnberger Straße/Moosstraße
Markierung eines ARAS in der Holzgartenstraße

Weitere Maßnahmen an Kreuzungen

Im Rahmen der laufenden Erschließungsmaßnahmen Lagarde/DGZ wurden an der Kreuzung Zollner-/ Pestalozzistraße zwei „ARAS“ (aufgeweitete Radaufstellstreifen vor Lichtsignalanlagen) realisiert

Im Zuge des Straßenunterhaltes wurden Rotmarkierungen an mehreren Kreuzungen aufgefrischt.

Im Zuge der Erschließung des Autohauses am Berliner Ring wurde der Radweg angepasst und die Furt rot markiert.

 

 

f. AGFK-Mitgliedschaft

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 16.03.2018 hat sich die Stadt Bamberg um die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern beworben. Eine Aufnahme in den Verein kann nach erfolgreicher Vorbereisung stattfinden. Die Vorbereisung durch eine Delegation der AGFK Bayern fand am 9. Juli 2018 statt. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Aufnahme der Stadt Bamberg als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) empfohlen wird.

Die AGFK-Radverkehrsexperten zogen ein positives Fazit: eine engagierte und aufgeschlossene Verwaltung, vielfältige Arbeitsgruppen und ein Austausch der verschiedenen Interessen und Akteure wurde ebenso lobend anerkannt wie die vorgefundene Infrastruktur mit geöffneten Einbahnstraßen und Sackgassen, Fahrradstraßen oder dem vorbildlichen Fahrradparkhaus an der Brennerstraße. Bei Letzterem bestand allerdings auch der Wunsch nach Aktionen zur Steigerung der Auslastung. Zu gefallen wusste auch die derzeitige Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes mit seinen Ausführungen zum Thema Radverkehr sowie der eigens herausgegebene Fahrrad-Stadtplan. Positiv auch das Bemühen – bei nicht immer einfachen Rahmenbedingungen – intensiv Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Radinfrastruktur zu prüfen und zu untersuchen. Eine wirksame Stellplatzsatzung, Bürgerdialog zum Melden von Lob und Kritik und Mängelmelder sowie E-Pedelecs für die Verwaltung wurden ebenso lobend genannt, wie die Beteiligung am bundesweiten „STADTRADELN“ mit eigenem Sonderwettbewerb für Schulen.

Aber auch Empfehlungen wurden ausgesprochen. So zur Einrichtung einer zusätzlichen eigenen Stelle „Radverkehrsbeauftragte/en“ in Vollzeit oder mehr Personal für die Umsetzung. Bei aktuell 30 Prozent wäre eine weitere Erhöhung des Radverkehrsanteils ambitioniert, aber möglich. Hierzu sei der Beschluss einer konkreten Zielvorgabe – vorgeschlagen wurden fünf Prozent in den nächsten sieben Jahren – allerdings zwingend erforderlich. Gleichermaßen sollte die Kooperation mit dem Landkreis und insbesondere den Umland-Kommunen, auch mit Blick auf die Pendler-Thematik, gestärkt werden. Dazu gelte es Strukturen zu schaffen und projektorientiert zusammenzuarbeiten. Diese Rückmeldung zum Stand der Radverkehrsförderung an die Kommune dient der Hauptbereisung, damit diese dann mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich absolviert werden kann.

Das offizielle Protokoll mit den Handlungsempfehlungen ist von Seiten der AGFK Bayern Geschäftsführung noch nicht frei gegeben. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion „Information über die AGFK-Vorbereisung“ vom 30.07.2018 (Anlage 4)  kann deshalb momentan noch nicht bearbeitet werden.

Mit Schreiben vom 30.08.2018 teilte Herr Landrat Matthias Dießl als Vorsitzender der AGFK Bayern mit, dass die Stadt Bamberg zum 01.09.2018 als Mitglied in die AGFK Bayern e. V. aufgenommen wird. Das Schreiben liegt als Anlage 5 bei.  Innerhalb von vier Jahren erfolgt die Durchführung der Hauptbereisung mit abschließender Prüfung der Bewertungskommission, ob die Kommune den Aufnahmekriterien gerecht wird. Ist dies erfolgreich, wird die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ verliehen. Der Titel hat sieben Jahre Bestand. Die für die Mitgliedschaft erforderliche „Hauptbereisung“ soll nach Möglichkeit 2019 erfolgen.

Bei der diesjährigen zentralen Abschlussveranstaltung zum STADTRADELN in Bayern am 24. Oktober 2018 im Schloss Dachau werden die neuen Mitgliedskommunen der AGFK Bayern vorgestellt.
Die Veranstaltung wird von der AGFK Bayern zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausgerichtet. Mitglieder des Bamberger Stadtrates, die Interesse an einer Teilnahme haben, sind herzlich willkommen.

 

g. Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“

Laut Information des Umweltamtes sind elf Anträge auf Förderung von Lastenfahrrädern verbeschieden worden (neun E-Lastenfahrräder und zwei mechanische Lastenfahrräder). Davon sind bereits sechs ausbezahlt. Bei zwei Bescheiden wurde die Frist aufgrund von Lieferschwierigkeiten verlängert.

Für 2019 ist ein Antrag auf Fortführung des Förderprogrammes gestellt (Mittelanforderung 2019), hier ist abzuwarten inwieweit dieser Antrag bei den Haushaltsberatungen berücksichtig wird.

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion „Förderung von Lastenfahrrädern“ vom 16.04.2018 (Anlage 6) wird in der Sitzung des Umweltsenates am 27.11.2018 behandelt.

 


h. Runder Tisch Lange Straße

Dieser Runde Tisch wurde einberufen und hat in seiner jüngsten Sitzung am 17.07.2018 folgende Empfehlung für das weitere Vorgehen erarbeitet:

  1. Der jetzt vorgestellte Planungsentwurf (siehe Anlage 7) stellt keine abschließende Lösung dar, sondern ist ein erster Schritt, um die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Eine "große Lösung" scheitert schon daran, dass im Haushalt 2018 keine Mittel für umfang reiche Umbaumaßnahmen vorhanden sind.

2. Der Wegfall der oberirdischen Stellplätze soll kompensiert werden durch eine "Tiefgaragen-Lösung", wobei die erste Stunde kostenfrei in den Tiefgaragen Schützenstraße und Georgendamm geparkt werden darf. Diese Regelung soll begleitet werden von einer öffentlichen "Werbe-Kampagne", organisiert von Stadtmarketing e.V. und dem Wirtschaftsreferat. Diese Kampagne soll nicht nur auf die kostenlosen 60 Minuten hinweisen, sondern auch auf die Rückvergütung von Einzelhändlern, die es gegenwärtig schon gibt, aber kaum in Anspruch genommen wird.

3. Diese Neuregelung soll zunächst 12 Monate dauern, um dann die Erfahrurgen auszuwerten. Beginnen soll die Regelung am 01.01.2019.

4. Die Behandlung dieses Vorschlags erfolgt in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bamberg am 27.07.2018 und ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrs- und Umweltsenates am 18.09.2018 zu setzen.

5. Parallel dazu soll die Grundsatzdebatte eröffnet werden, um die Weiterentwicklung der Langen Straße zu diskutieren. Dabei geht es um Shared Space, Umbaumaßnahmen, Haushaltsmittel etc.

Die Behandlung dieses Themas im Umwelt- und Verkehrssenat am 18.09.2018 soll auch den Startschuss bilden, um in diese Grundsatzdebatte einzusteigen.

6. Außerdem soll der "Runde Tisch" fortgesetzt werden, nämlich noch Ende 2018 mit Beiträgen zu Weiterentwicklung der Langen Straße.

 

Sachstand zu den Punkten 2 bis 4:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat dieses Thema am 27.07.2018 behandelt und beschlossen, die neuen  Parktarife ab 01.12.2018 bis zunächst 31.12.2019 einzuführen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die STVP sind zu evaluieren. Darüber ist in der Sitzung des Aufsichtsrates am 02.10.2019 zu berichten. Wenn die neuen Parktarife zu einem wirtschaftlich schlechten Ergebnis führen, erfolgt automatisch der Rückfall auf die derzeit gültigen Parktarife.

 

Derzeitiger Tarif

 

Neuer Tarif

0-20min

0,50 €

 

 

 

21-40min

0,50 €

 

1. Stunde

0,00 €

41-60 min

0,50 €

 

 

 

2. Stunde

1,50 €

 

2. Stunde

3,00 €

3. Stunde

1,50 €

 

3. Stunde

2,00 €

4. Stunde ff.

1,00 €

 

4. Stunde

2,00 €

 

 

 

5. Stunde ff.

1,00 €

Tagesgebühr
(ab der 9. Stunde)

10,00 €

 

Tagesgebühr
(ab der 9. Stunde)

12,00 €

 

Sachstand zu Punkt 1:

Weil die neuen Parktarife nun bereits zum 01.12.2018 eingeführt werden, wird das Straßenverkehrsamt auch die Parkierungsneuregelung für den öffentlichen Raum bereits mit Wirkung zum 01.12.2018 verkehrsrechtlich anordnen.

 

Sachstand zu Punkt 6:

Der nächste Runde Tisch ist inzwischen für den 26.11.2018 terminiert.

 

Der Runde Tisch zur Langen Straße hat keine Empfehlung zur Wiedererrichtung des Radweges in der Einbahnrichtung ausgesprochen. Auch die Verwaltung kann dies nicht empfehlen, da dies nur wieder zu den altbekannten Konflikten führen würde, wenn der Radweg nicht – wie für einen Neubau erforderlich – mindestens 1,60 m breit zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen ausgeführt werden würde. Für eine solche Ausführung fehlt zudem der Platz. Weiterhin müsste dann auch der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich aufgelöst werden, da in einem solchen keine Radwege zulässig sind.

 

  1. Leuchtturmprojekt

Es zeichnet sich ab, dass die Cityroute 8 stadteinwärts vom Schönleinsplatz über die Friedrichstraße bis zum Wilhelmsplatz als „Leuchtturmprojekt“ geeignet ist. Bereits in der Sitzungsvorlage vom 31.01.2018 wurde aber dargestellt, dass hierfür eine Finanzierung noch nicht absehbar ist. Dessen ungeachtet untersucht die Verwaltung ressortübergreifend  weiterhin, inwieweit hier kurzfristig Verbesserungen mit kostengünstigen Lösungen möglich sind.

Für den Abschnitt Wilhelmsplatz bis Schönleinsplatz liegt für die Radverkehrsführung stadteinwärts ein erster Vorentwurf vor, der verwaltungsintern noch nicht abschließend abgestimmt ist.

Der Teil 2 des Antrages der FDP vom 21.04.2017 kann erst dann behandelt werden, wenn diese Überlegungen sitzungsreif sind.

Um dennoch in Sachen „Leuchtturmprojekt“ voranzukommen hat die Verwaltung für den Bereich Kapuzinerstraße/Markusplatz im Mai 2018 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundeswettbewerbes „Klimaschutz durch Radverkehr 2018“ gestellt. Bis zum Redaktionsschluss für diese Sitzungsvorlage lag noch keine Rückmeldung vor.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Umweltsenat billigt die Einführung der Fahrradstraßen im Fahrradquartier Mitte in der im Sitzungsvortrag geschilderten Form.

 

  1. Der Umweltsenat billigt die Einführung der Fahrradstraßen im Bereich Herrenstraße – Schranne – Geyerswörthstraße – Lugbank in der im Sitzungsvortrag geschilderten Form.

 

  1. Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung, zum 01.12.2018 die Lange Straße als Halteverbotszone (mit Möglichkeit zu Ladetätigkeiten, ohne Kurzzeitstellplätze) auszuweisen.

 

  1. Die Anträge von Stadtratsmitglied Pöhner „Bei Einrichtung von Fahrradstraßen den Umweltsenat einbinden“ vom 02.05.2018 und „Radweg in der Langen Straße herstellen“ vom 17.06.2018 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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