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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4607-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Am 29. April 2021 wurde von der Bayerischen Staatsregierung ein Sonderprogramm „Innenstädte beleben“ in Höhe von 100 Millionen Euro eingerichtet. Hauptanlass und Zielstellung des Programms ist die (Wieder-)Belebung der zentralen Innenstadtbereiche nach der Corona-Krise.

 

Das Programm bietet eine hervorragende Chance, einerseits Vorhaben besonders rasch zu verwirklichen und andererseits insbesondere solche Projekte voranzubringen, für die bislang nie eine Förderkulisse erkennbar gewesen ist.

 

Der Bau- und Werksenat hat in der Sitzung am 09.06.2021 die Bewerbung der Stadt Bamberg mit einem Baukostenvolumen von insgesamt 5,2 Mio Euro beschlossen (VO/2021/3871-61). Auf der Basis der folgenden Prioritätenrangfolge wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum 10.06.2021 eine entsprechende Bedarfsanmeldung beim Freistaat einzureichen.

 

1 Hellerstraße

2 Keßlerstraße

3 Sitzbänke Innenstadt (Am Kranen / Brudermühle / Grüner Markt)

4 Infrastruktur Märkte

5 Umsetzung „Märktekonzept“

6 Südliche Promenade

7 Nördliche Promenade

8 Quartierspark Klosterstraße

9 Generalsgasse (in der Sitzung ergänzt)

10 Lugbank (in der Sitzung ergänzt)

 

 

Förderkulisse

Erfreulicherweise fand der Bamberger Antrag besondere Berücksichtigung: Bamberg zählt zu den fünf bayerischen Städten und Gemeinden mit der höchsten Förderung und hat knapp 2 Mio Euro in Aussicht gestellt bekommen.

 

Mit Schreiben vom 26.07.2021 teilt die Regierung von Oberfranken als Ergebnis der Programmaufstellung 2021 folgenden Förderrahmen mit (Rahmenbewilligung gemäß Nr. 22.4 StBauFR):

    Gesamtsumme 2.490.000 €

 

 

Freistaat

Stadt Bamberg

Bay StBauF

80%

20%

100%

1.992.000 €

498.000 €

2.490.000 €

 

Prioritätensetzung

Trotz der besonderen Förderung wird – in Relation zur Projektanmeldung - somit nur ca. die Hälfte der Finanzierung (Brutto-Projektkosten) in Aussicht gestellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, eine neue Prioritätenreihenfolge zu erarbeiten, welche der Gesamtsumme entspricht.

 

Aus Sicht der Verwaltung waren bereits bei der Juni-Sitzungsvorlage und sind weiterhin folgende Rahmenkriterien abwägungsrelevant für die Prioritätenbildung:

 

Es gilt, vorrangig stark frequentierte Innenstadtbereiche in den Fokus der Verbesserungsmaßnahmen zu nehmen. Aufenthaltsqualitäten sollen dort verbessert werden, wo der höchste Bedarf aus Sicht der eigenen Bevölkerung als auch der Gäste und Touristen gesehen wird. Dies betrifft insbesondere die Randbereiche der Fußgängerzone, die hinsichtlich Oberflächenbelag und Aufenthaltsqualitäten lange vernachlässigt wurden. Eine Verbesserung dieser Bereiche wird die fußläufige Attraktivität der Innenstadt deutlich aufwerten und die Anbindung des Quartiers an den Stadtmauern zum Abschluss bringen.

 

Im Lichte der dargestellten Kriterien werden nunmehr die nachfolgenden neun Maßnahmen zur Weiterverfolgung vorgeschlagen:

 

Neue Prioritätenrangfolge:

 

1 Hellerstraße

2 Keßlerstraße

3 Sitzbänke Innenstadt

4 Infrastruktur Märkte

5 Umsetzung „Märktekonzept“

6 Nördliche Promenade

7 Generalsgasse

8 Lugbank

9 Vorbereitende Untersuchungen „Tor zur südlichen Kernstadt“ (nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken)

 

Gegenüber der in der Juni-Sitzung des Bau- und Werksenats verabschiedeten Maßnahmenliste sind zwei Maßnahmen (Quartierspark Klosterstraße und Südliche Promenade) entfallen und eine neue Maßnahme (VU Tor zur südlichen Kernstadt) hinzugekommen.

 

Der Quartierspark Klosterstraße liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „AKKB“. Für die Umsetzung können also grundsätzlich Städtebauförderungsmittel in Aussicht gestellt werden. Für die Maßnahme liegt bereits ein Entwurf aus dem Jahr 2012 vor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es kontroverse Meinungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen gegen die Umnutzung geben wird. Die Maßnahme soll daher vorerst zurückgestellt werden.

 

Die südliche Promenade wird auch künftig von Stadt- und Regionalbussen sowie Binnenkreuzfahrtschifftransferbussen stark beansprucht werden. Es besteht eine Projektskizze aus dem Jahr 2018. Allerdings sollte diese Maßnahme in die Themen „Lange Straße“ und barrierefreie Umgestaltung des angrenzenden Zentralen Omnibusbahnhofes eingebettet werden.

Hieraus erwächst die Idee, für alle diese Bereiche eine tragfähige Förderkulisse aufzubauen, indem die Ausweisung eines Sanierungsgebietes forciert wird. Hierzu wird vorgeschlagen, die seit zwei Jahren zurückgestellte Vergabe der Vorbereitenden Untersuchungen „Tor zur südlichen Kernstadt“ in das Sonderprogramm aufzunehmen und durchzuführen (vgl. VO/2018/2177-61). Wenn dadurch die Voraussetzungen zur Festsetzung eines Sanierungsgebietes geschaffen sein werden, können die baulichen Verbesserungen im Gesamtbereich ZOB, Südliche Promenade und Lange Straße mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln sukzessive umgesetzt werden.

 

Beschreibung der übrigen Maßnahmen

 

Heller- und Keßlerstraße:

Beide Bereiche im Herzen der Innenstadt fallen durch ihre sanierungsbedürftigen Oberflächenbeläge auf. Insbesondere im Abschnitt Keßlerstraße würde die höhengleiche Pflasterung im Fußgängerzonen-typischen „Winkler-Muster“ den gewünschten Lückenschluss zur übrigen Fußgängerzonengestaltung bilden.

In der Hellerstraße müssen die drei alten Robinien, deren Standsicherheit durch große Faulstellen am Stammfuß stark gefährdet sind, zwingend noch in diesem Herbst gefällt werden. Diese Maßnahme soll zum Anlass genommen werden, auch die aufgeworfenen Pflasterbeläge um die Bäume herum zu sanieren und mit der Errichtung einer Sitzbank und eines Spielpunktes Aufenthaltsqualitäten zu erzeugen.

Beide Maßnahmen ergänzen zusammen mit den neu geschaffenen Fußwegeverbindungen innerhalb des Quartiers an den Stadtmauern die fußläufige Attraktivität der Bamberger Innenstadt.

 

Sitzbänke Innenstadt:

Die Nachfrage nach zusätzlichen Sitzgelegenheiten in der Innenstadt erfolgte bereits vor der Pandemie regelmäßig. Zwar gibt es bereits viele Sitzbänke im öffentlichen Raum, doch besteht insbesondere an folgenden neuralgischen Stellen noch Verbesserungsbedarf:

 

Entree Fußgängerzone Grüner Markt

Der Bereich liegt weit hinter dem zurück, was Besucher von einem Entree in die Bamberger Fußgängerzone erwarten dürfen. Dieses negative Zeugnis wurde u.a. bereits im Rahmen der Stadtbildanalyse attestiert, welche im Zuge der Fortschreibung des Einzelhandelskonzept 2015 erstellt wurde. Dabei muss hier nicht viel investiert, sondern in erster Linie aufgeräumt werden. Durch eine Versetzung der Imbissbude inkl. deren Infrastruktur, eine Reduzierung der Fahrradbügel sowie Bündelung von aktuell verteilten notwendigen Infrastruktureinrichtungen können Sitzgelegenheiten und ein Spielpunkt errichtet, sowie neue attraktive Blickbeziehungen ermöglicht werden.

 

Geyerswörthplatz

Hier waren bis vor ca. 10 Jahren zwei halbrunde Drahtgitterbänke angebracht. Diese waren am Ende so stark beschädigt, dass sie abgebaut werden mussten. Seither besteht der Wunsch, hier zwei neue Halbrundbänke mit Holzsitzauflagen anzubringen.

 

Am Kranen

Im Zuge des Masterplans Innenstadt hat die Arbeitsgruppe „Lange Straße - Am Kranen“ genauere Ideen für den Bereich zwischen Am Kranen und Schönleinsplatz erarbeitet. Im Bereich Am Kranen sind insbesondere durch die erfolgte Verlegung des Binnenkreuzfahrtschifftransferbushaltes erweiterte Gehwegflächen mit neuen Sitzgelegenheiten möglich. Kurzfristig könnte auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Wasser als erster Schritt die Auswechslung der alten Drahtgitterbänke durch Sitzbänke mit Holzauflagen sowie eine Ergänzung von 2 Sitzgelegenheiten am Wasser erfolgen. Angedacht sind teilweise Sitzbänke mit doppelter Rückenlehne zur beidseitigen Nutzung.

 

Märkte - Verbesserung der Infrastruktur und Umsetzung Märktekonzept:

Die Bamberger Märkte sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Bamberger Innenstadt und tragen wesentlich zu deren Attraktivität bei. Aktuell entspricht die Infrastruktur auf dem Marktareal jedoch nicht den heutigen Anforderungen und bedarf umfangreicher Verbesserungen.

Zur Attraktivitätssteigerung des Maximiliansplatzes, der das Zentrum für Sondermarktflächen darstellt, sollen neue Pflanzkübel angeschafft werden, da die alten Kübel in die Lange Straße versetzt wurden.


Die Marktsatzung wird aktuell im Rahmen eines neuen Märktekonzeptes novelliert. Wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die Durchführung von Workshops mit den Marktbeschickern, um diese in den Umsetzungsprozess aktiv einzubeziehen. Die Workshops sollen mit einer professionellen Begleitung durch einen externen Moderator durchgeführt werden.

 

Nördliche Promenade:

In den Jahren 2000 bis 2002 wurden weite Teile der Nördlichen Promenade in eine umfassende Kanalbaumaßnahme einbezogen. Gestalterische Leitidee der anschließenden Neugestaltung war es, das Motiv einer Promenade aufzugreifen. Eine länglich entwickelte Freifläche mit zwei großen Baumreihen, die für vielerlei städtische Aktivitäten und Aktionen (Märkte, etc.) geeignet ist und zum Promenieren einlädt. Von Beginn an verfolgte die Gestaltungsplanung das Grundziel, die baulichen Maßnahmen so auszubilden, dass spätere Verschiebungen zwischen den Nutzungsschwerpunkten „Parken“ und „Aufenthaltsqualität“ ohne teure Umbauten möglich sind. Der wöchentliche Bauernmarkt zeigt auf, welches Potenzial der Platz bietet, wenn er nicht als reine Parkfläche in Anspruch genommen wird. Baulich sind die Voraussetzungen vorhanden, mehr Freischankflächen oder Marktaktivitäten oder Kulturveranstaltungen als bislang durchzuführen. Hierfür sind Pilot- und Leuchtturmprojekte sinnvoll.

 

Generalsgasse:

Trotz der beengten Verhältnisse weist die Gasse noch einen dreigeteilten Straßenquerschnitt auf mit hohen Bordsteinen. Dies macht die Nutzung sowohl für Lieferfahrzeuge aber insbesondere für Passanten entlang dieser beliebten Fußgängerverbindung zwischen Theater und Fußgängerzone höchst unattraktiv. Durch einen höhengleichen Ausbau der Straßenoberfläche können deutliche Verbesserungen der Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit erzielt werden.

 

Lugbank:

Der Straßenraum der Lugbank ist ebenfalls dreigeteilt, hat unattraktive hohe Bordsteine bei gleichzeitig viel zu engen Gehwegen. Ein höhengleicher Ausbau in Anlehnung an die Gestaltung des angrenzenden Sandgebietes ist für diesen ebenfalls inzwischen von Touristen, Besuchern und Bewohnern stark frequentierten Altstadtbereich dringend erforderlich.

 

Kosten-Finanzierungsübersicht

 

Kosten

1.

Hellerstraße

ca. 485.000 €

2.

Keßlerstraße

ca. 440.000 €

3.

Sitzbänke Innenstadt

ca.   55.000 €

4.

Infrastruktur Märkte

ca. 440.000 €

5.

Umsetzung Märktekonzept

ca.   50.000 €

6.

Nördliche Promenade

ca.   50.000 €

7.

Generalsgasse

ca. 330.000 €

8.

Lugbank

ca. 440.000 €

9.

VU „Tor zur südlichen Kernstadt“

ca. 200.000 €

 

 

Summe: ca. 2.490.000 €

 

Finanzierung

1.

StBauF (80 % aus Rahmenbewilligung)

1.992.000 €

2.

Städtischer Eigenanteil (20 % aus Rahmenbewilligung)

   498.000 €

 

 

Summe: ca. 2.490.000 €

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung hat bereits die erforderlichen Mittel für die Haushaltsberatungen für 2022 angemeldet. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Stadtrat ist Voraussetzung für die nächsten Schritte:

 

  • Stellung von Förderanträgen auf dem jeweiligen aktuellen Projektstand noch in 2021

(Dies ist Bitte des Fördergebers, weil von dessen Seite eine maximale Mittelbindung in 2021 angestrebt wird)

 

  • Abwarten der Genehmigung des Haushalts 2022 durch die Regierung von Oberfranken
  • Vergabe der Planungsleistungen
  • Erarbeitung des Vorentwurfes
  • Präzisierung der Kosten
  • Vertiefung der einzelnen Förderantragsunterlagen
  • Beteiligung der Anlieger

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  2.490.000.-

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Haushalts­beratungen.

 

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