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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4638-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die vorliegenden Anträge der CSU-BA-Stadtratsfraktion und Stadtratsfraktion Grünes Bamberg haben das Ziel, die Verkehrssituation im Gärtnerviertel zu verbessern.

Am 30.11.1989 wurde vom Umwelt- und Verkehrssenat beschlossen, dass ein Durchfahrtsverbot der Heiliggrabstraße in Richtung Memmelsdorfer Straße hinter der Einmündung Spiegelgraben und in der Spitalstraße in Richtung Mittelstraße für den Kraftfahrzeugverkehr (probeweise) eingeführt wird. Der Hintergrund war das hohe Verkehrsaufkommen. In der Heiliggrabstraße staute sich 1988 der Verkehr von der Memmelsdorfer Straße in Richtung Luitpoldstraße teils bis zur Spitalstraße zurück.

Die Heiliggrabstraße hatte im Jahr 1989 eine Verkehrsbelastung von 4.400 Kfz/Tag. Nach Einführung der oben genannten Maßnahme wurde im Jahr 1998 erneut die Verkehrsbelastung geprüft. Bei der Kontrollzählung wurden ca. 1450 Kfz/Tag gezählt. Anhand dieser Zahlen konnte festgestellt werden, dass die Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt hat.

 

Als Auslöser der Stadtratsanträge liegen Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Grunde, die sich über Regelübertretungen in der Durchfahrt und Belastungen durch den KFZ-Verkehr belastet sehen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es im Gärtnerviertel, wie in vielen Mischvierteln von Wohnen und Gewerbe verschiedene Interessenslagen gibt. Während Anwohnerinnen und Anwohner oft weniger Verkehr und Parkmöglichkeiten für Anwohnende wünschen, haben Gewerbetreibende das Ansinnen Erreichbarkeit zu ermöglichen und (Kurzzeit-)Parkmöglichkeiten für Kunden herzustellen. Im Gärtnerviertel gilt es neben den Bedarfen von Bewohnerinnen und Bewohnern auch die Bedürfnisse der Gärtnerinnen und Gärtner mit ihren Betrieben als Teil des Weltkulturerbes besonders in den Blick zu nehmen.


Die Anträge stellen folgende Ideen in den Raum:

 

 Im Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion soll die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei prüfen, ob die Beschilderung im Gärtnerviertel zugunsten der Verkehrssicherheit verbessert und übersichtlicher gestaltet werden kann. Hierauf wird im Folgenden noch eingegangen.

 

Ein weiterer beantragter Aspekt ist, dass ein Konzept einer zentralen Quartiersgarage im Gärtnerviertel umgesetzt und ein geeigneter Standort vorgeschlagen werden soll. Hierzu ist festzustellen, dass es mit der TG Mitte/Königsstraße bereits eine Quartiersgarage gibt. In dieser stehen 223 Dauerstellplätze zur Verfügung, die von Bewohnerinnen und Bewohnern des Gärtnerviertels und des Umfelds angemietet werden können. Die Stadtbau aktualisiert derzeit das Zugangssystem zum Parkhaus um weitere Parkplätze anbieten zu können.

Die Fraktion Grünes Bamberg erfragt die Ergebnisse durchgeführter polizeilicher Kontrollen zu den Durchfahrtsverboten.

Nach Angabe der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wurden im Zeitraum 01.01.2021 bis 01.09.2021 folgende Kontrollen durchgeführt (Dauer der Kontrollen ca. 30-70 Min.):

 

Kontrollen Heilliggrabstraße

Kontrollen Mittelstraße

12.01.2021 – 3 Beanstandungen

15.04.2021 – 8 Beanstandungen

19.01.2021 – 6 Beanstandungen

17.06.2021 – 8 Beanstandungen

26.01.2021 – 18 Beanstandungen

07.07.2021 – 6 Beanstandungen

25.03.2021 – 5 Beanstandungen

26.08.2021 – 11 Beanstandungen

21.06.2021 – 19 Beanstandungen

01.09.2021 – 1 Beanstandung im Rahmen der Fahrradstreife

14.07.2021 – 9 Beanstandungen

 

31.08.2021 – 11 Beanstandungen

 

 

Im Rahmen der Kontrollen stellt die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt immer wieder fest, dass den Verkehrsteilnehmern der Regelungsinhalt des VZ 244 (Fahrradstraße) nicht geläufig ist.

Auffällig in der Heilliggrabstraße ist, dass vor allem auswärtige Kfz anführen, dass sie durch ihr Navigationsgerät durch die Heiliggrabstraße geleitet werden.

Seitens der PI Bamberg-Stadt werden auch weiterhin im Rahmen der personellen und einsatzbedingten Möglichkeiten stichpunktartig Kontrollen in der Heiliggrabstraße und Mittelstraße durchgeführt. Eine dauerhafte Überwachung durch die Polizei dieser beiden Bereiche ist jedoch, aufgrund der hohen Einsatzbelastung, nicht möglich.

 

Die Fraktion Grünes Bamberg beantragt weiterhin die Prüfung., inwiefern die aktuelle Einbahnstraßenregelung in der Mittelstraße durch einen versenkbaren Poller physisch umgesetzt werden kann…“ Zu diesem Punkt ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine sogenannte unechte Einbahnstraße handelt. Da die Durchgangssperre nur in eine Richtung geht, ist eine technische Möglichkeit als Unterstützung der Sperre nicht möglich, da es keine Grundlage zur Behinderung des Verkehrs in Gegenrichtung gibt.


Um der Situation im Gärtnerviertel zu begegnen, schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen als Stufenplan vor, in dem zunächst Stufe 1 umgesetzt wird und sukzessive die Ergebnisse weiter beobachtet werden um gegebenenfalls weitere Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Änderung der Beschilderung im Bestand und aktuelle Verkehrszählung

Als erstes scheint es notwendig, eine aktuelle Verkehrszählung zu veranlassen. Diese Zählung wird mittels der Zählgeräte der Verwaltung und unter den aktuellen Bedingungen durchgeführt. Dazu muss berücksichtigt werden, dass sich der Verkehr aufgrund der Corona-Bedingungen noch immer unter dem Niveau der letzten Jahre befindet. Dies sollte aber einen ersten Anhaltspunkt über die aktuelle Verkehrssituation vor Ort wiederspiegeln können. Wie aus den Zahlen von 1998 ersichtlich ist, ist die Verkehrsbelastung mit ca. 1450 Kfz/Tag nicht besonders hoch. Dabei muss berücksichtigen, dass es sich um „Bamberg-Mitte“ handelt und auch Kundenverkehr erwünscht ist. Um aktuelle Daten als Diskussionsgrundlage zu erhalten, wird in diesem Jahr eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Darüberhinaus soll es zu einer Änderung der Beschilderung im Bestand kommen. Das bedeutet konkret, dass das Einfahrtsverbot nochmals verdeutlicht wird. Auf Höhe des Spiegelgrabens wird ein Rechtsabbiegegebot (Z209) von der Heiliggrabstraße in den Spiegelgraben angeordnet werden (mit Ausnahme Radverkehr und „Parkplatz Böhmer“), sowie einen Wegfall der Beschilderung „Taxi frei“ in die Heiliggrabstraße. Dabei wird von Seiten der Verwaltung die Einspeisung der Anordnung in die Navigationssysteme beobachtet. Nach einer angemessenen Zeit (ca. 6 Monate) wird die Situation durch die genannte Verkehrszählung evaluiert. Sofern keine nachhaltigen Verbesserungen eingetreten sind und die Ergebnisse der Verkehrszählung vorliegen, werden Maßnahme 2 und 3 im Dialog mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden geprüft.

 

  1. Verlagerung des Gehwegparkens in der Heiliggrabstraße auf die Fahrbahn

Sofern die oben genannten Änderungen keine Verbesserungen mit sich bringen, besteht die Möglichkeit das Gehwegparken (in erster Linie im betroffenen Abschnitt der Heiliggrabstraße) auf die Straße zu verlagern. Durch das Verengen der Fahrbahn wird das Fahren in die verbotene Richtung unattraktiver. In einem ersten Schritt (unter Beachtung von Schleppkurven eines Bemessungsfahrzeugs bis 7,5 to) wäre unter Wegfall von ca. 5 Stellplätzen im Abschnitt zwischen Spital- bis zur Memmelsdorfer Straße das Verlegen der Parkplätze auf die Fahrbahn möglich (Siehe Anlage_1 und Anlage_2). Hierzu ist zunächst eine umfassende Beteiligung vor Ort und die Eruierung der Ergebnisse der Verkehrszählung notwendig.

 

  1. Umbeschilderung zur Fahrradzone

In einem nächsten Schritt wird die Umbeschilderung zur Fahrradzone geprüft werden.

Vorteil einer Fahrradzone wäre, dass innerhalb der Zone Einfahrverbote wie früher gesondert mit „Verbot der Einfahrt Z267“ beschildert werden können. Im Hinblick auf den (derzeit noch nicht in Kraft getretenen) neuen Bußgeldkatalog hat dies die Konsequenz, dass das verbotswidrige Einfahren höher sanktioniert werden könnte.

 

Die Kontrollen des fließenden Verkehrs werden von der Polizei weiter laufend stichprobenartig durchgeführt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Mobilitätssenat stimmt der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gärtnerviertel zu.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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