Beschlussvorlage - VO/2017/1161-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung der Abschiebungen von Geflüchteten nach Afghanistan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 5 Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren; 30 Ordnungsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Kenntnisnahme
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15.11.2017
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I.Sitzungsvortrag:
- Die Abschiebung von Asylsuchenden ist in der deutschen Öffentlichkeit umstritten. Auf Bitten des Migranten- und Integrationsbeirates der Stadt Bamberg haben sich dessen Vorsitzende und die drei Bürgermeister der Stadt im März 2017 gemeinsam in einem Schreiben (Anlage 1) an den Bayerischen Staatsminister des Innern, Joachim Hermann, mit der Bitte gewandt, aufgrund der unsicheren politischen Lage in dem Land „die Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan auszusetzen“.
Herr Bürgermeister Metzner hat diese Erklärung bei der Mahnwache am 10.04.2017 verlesen.
- Mit Schreiben vom 04.08.2017 (Anlage 2) hat Staatsminister Joachim Hermann auf die Initiative der Stadt geantwortet. In diesem Schreiben führte der Staatsminister auf, dass das Asylrecht „ein Eckpfeiler unserer freiheitlichen Demokratie“ sei. Da die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft jedoch nicht überbeansprucht werden dürfe, müsse „zwischen den Asyl- und Flüchtlingsschutzberechtigten und jenen Personen unterschieden werden, die aus rein wirtschaftlichen Gründen illegal ins Bundesgebiet eingereist [seien] und in der Folge Asylanträge gestellt [hätten].“ Die Entscheidung, welche Flüchtlinge wie einzustufen seien, sei Aufgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Diese Rechtslage gelte „im Grundsatz auch für afghanische Asylbewerber“. Die Bundesregierung habe daher „erst im Herbst 2016 in einem Abkommen mit Afghanistan vereinbart, dass dorthin auch Sammelabschiebungen auch möglich“ seien. Aufgrund des Anschlags auf die Deutsche Botschaft am 31.05.2017 seien „Rückführungen nach Afghanistan eingeschränkt“ worden. Bis zu einer Veränderung der Sicherheitslage werden „Sammelabschiebungen nach Afghanistan vorerst nur noch bei Straftätern und Gefährdern sowie bei Personen durchgeführt […], die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“. Zudem sei „die Förderung der freiwilligen Ausreise weiterhin möglich“.
- Fehlende Zuständigkeit der Stadt Bamberg bei Abschiebungen:
Die Ausländerbehörde der Stadt Bamberg ist nicht mit Abschiebungen afghanischer Asylbewerber nach der erfolglosen Beendigung des jeweiligen Verfahrens befasst.
Vielmehr liegt die Zuständigkeit für diese Fälle bei der Zentralen Ausländerbehörde für Oberfranken (ZAB). Eine Einflussnahme auf die Umsetzung der Entscheidungen des BAMF durch die ZAB ist durch die Stadt Bamberg nicht möglich.
Ebenso wenig liegen der Stadt Bamberg Zahlen vor über die aus Bamberg durchgeführten Sammelabschiebungen nach Afghanistan.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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155,8 kB
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