Berichtsvorlage - VO/2016/0344-WiF
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewerbung Digitales Gründerzentrum Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 80 Wirtschaftsförderung
- Referent:in:
- Hinterstein Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Konversions- und Sicherheitssenat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
05.07.2016
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Ausgangslage:
Stadt und Landkreis Bamberg haben sich über die IGZ Bamberg GmbH im Mai 2016 für das Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) „Bayern digital. Gründerzentren für digitale Gründer in ganz Bayern“ beworben. Das Programm ist ein Baustein der „Strategie BAYERN DIGITAL“, mit der die Bayerische Staatsregierung die Digitalisierung als Innovationsmotor des 21. Jahrhunderts vorantreiben will und wurde am 01.12.2015 ausgerufen.
Das Förderprogramm sieht eine 75 % Förderung für Investitionen und eine 50% Förderquote für sogenannte Netzwerkaktivitäten (NWA) vor. Unter NWA werden Kongresse, Work-Shops und weitere Maßnahmen verstanden, die zu einer starke Vernetzung zwischen etablierten Wirtschaftsunternehmen, der Universität und Startups beitragen sollen. Die Ko-Finanzierung der NWA muss aus nicht-staatlichen Mitteln stammen. Hier haben die Unternehmen der Region Bamberg eindrucksvoll gezeigt, dass die Digitalisierung für sie ein wichtiges Zukunftsthema ist: In zahlreichen Unterstützerschreiben hat die heimische Wirtschaft dem Oberbürgermeister und dem Landrat ihre finanzielle Beteiligung an den NWA bereits zugesagt.
Das digitale Gründerzentrum (DGZ) selbst soll als kombinierter Alt- und Neubau auf dem Konversionsgelände an der Ecke Zollnerstraße und Berliner Ring entstehen. Damit soll es den Nukleus für ein IT-Quartier auf dem Lagarde-Campus bilden. Gemeinsam mit weiteren Ansiedlungen, wie beispielsweise einem geplanten „Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft“, soll so künftig ein neues, lebhaftes Quartier mit einer nachhaltigen Verbindung von Leben und Arbeiten etabliert werden. Das DGZ in einem IT-Quartier bildet dabei einen wichtigen und wertvollen Baustein.
2. Behandlung in den Gremien von Stadt und Landkreis Bamberg:
Der Aufsichtsrat der IGZ Bamberg GmbH hat am 03.12.2015 beschlossen, dass die IGZ Bamberg GmbH an dem Wettbewerb für ein Digitales Gründerzentrum teilnehmen soll. Im Anschluss daran hat eine Arbeitsgruppe die Bewerbung vorbereitet. Deren Grundlagen wurde in den folgenden Gremien vorgestellt:
Termin | Gremium |
14. April 2016 | Konversionssenat Stadt Bamberg |
25. April 2016 | Kreisausschuss Landkreis |
26. April 2016 | Finanzsenat Stadt Bamberg |
27. April 2016 | Vollsitzung Stadt Bamberg |
2. Mai 2016 | Kreisrat Landkreis |
In allen Gremien wurde der Bewerbung zugestimmt und die Geschäftsführung der IGZ Bamberg GmbH beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen (siehe Beschluss in der Anlage 1).
3. Bekanntgabe der Juryentscheidung:
In der Kabinettssitzung am 28.06.2016 stellte Frau Staatsministerin Aigner, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens zu den digitalen Gründerzentren „Digitalisierung in der Fläche stärken“ vor. Zudem teilte die Staatsministerin dem Herrn Oberbürgermeister in einem persönlichen Schreiben die Juryentscheidung mit (siehe Anlage 2). Insgesamt konnten neun Bewerbungen die unabhängige Jury besonders überzeugen, für die 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für den Regierungsbezirk Oberfranken sind dies die Standorte Bamberg und Hof (siehe hierzu auch Anlage 3).
4. Weiteres Vorgehen:
Nach den Fördervorgaben ist nun innerhalb von drei Monaten ein Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Aktuell ist eine EU-weite Ausschreibung für die Architektenleistungen in Vorbereitung, um belastbare Zahlen (Kostenberechnung) für den Förderantrag zu erhalten. Parallel dazu werden die NWA konkretisiert und ebenfalls mit detaillierteren Kosten hinterlegt.
Ziel ist es, die Fördermittelzusage noch in diesem Jahr zu erhalten, um bereits 2017 sowohl mit den NWA als auch der baulichen Umsetzung beginnen zu können.
Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
352 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
71,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|