Beschlussvorlage - VO/2016/0474-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren (mit integriertem Landschaftsplan) für den Bereich westlich des Sportplatzes in Wildensorg - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Billigung der Planung - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.11.2016
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I.Sitzungsvortrag:
DJK Don Bosco Bamberg e.V.
Der DJK Don Bosco Bamberg e.V. ist seit 1983 mit seiner Fußballabteilung auf der Sportanlage in Wildensorg ansässig. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 bildet neben mehreren Herren- und Damenmannschaften insbesondere die Jugendarbeit in verschiedenen Altersklassen den Schwerpunkt der Vereinsarbeit.
Die derzeitige Darstellung der dem Vereinsgelände entsprechenden Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz im Flächennutzungsplan seit 1996 umfasst etwa 3,5 ha (Bebauungsplan W 6 A II. von 1980). Zuletzt erfolgte eine Erweiterung der Vereinssportflächen im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung, die in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.12.2014 einstimmig beschlossen worden ist. Auf den derzeit zur Verfügung stehenden Flächen können nun keine weiteren Trainingsmöglichkeiten mehr realisiert werden, dem Verein fehlen bereits jetzt Kapazitäten um einen geordneten Trainingsbetrieb durchzuführen.
Anlass der Planung
Der Verein ist bereits seit Längerem daran interessiert, Standort für ein Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) des Bayerischen Fußball-Verbandes zu werden. Voraussetzung dafür ist u. a. dass der Verein durch den Bau eines zusätzlichen Rasenplatzes seine Trainingsmöglichkeiten erweitert, um den Anforderungen eines solchen Zentrums gerecht werden zu können.
Im Vorfeld wurden vom Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt in Zusammenarbeit mit dem Garten- und Friedhofsamt sowie dem Immobilienmanagement bereits Alternativen in Form von Ausweichplätzen anderer Vereine in der Nähe geprüft. Umfangreichere freie Kapazitäten sind jedoch nicht vorhanden (z. B. Klemens-Fink-Zentrum). Um auch zukünftig eine Weiterentwicklung der Sport- und Vereinsaktivitäten gewährleisten zu können, muss der DJK Don Bosco Bamberg e.V. dementsprechend die erforderlichen (baulichen) Strukturen schaffen können (siehe Anlage 1: Schreiben vom 18.10.2016).
Art des Verfahrens
Das Baureferat schlägt zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen vor, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren (Vorbereitende Bauleitplanung) durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, sollen zunächst dazu dienen, weitere Erkenntnisse und Rahmenbedingungen bezüglich der vorgesehenen Änderung zu erhalten. Anschließend werden alle öffentlichen und privaten Belange gesammelt, gegen- und untereinander abgewogen und ein Abwägungsvorschlag zur Beschlussfassung erarbeitet.
Bisherige und beabsichtigte Darstellung im FNP
Die westlich der bereits vorhandenen Sportflächen des DJK Don Bosco Bamberg e.V. gelegenen Flächen für die Landwirtschaft, sollen künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie im Landschaftsplan zusätzlich als eingeschränkt zugängliche Grünfläche dargestellt werden.
Umweltbericht
Für die Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 (6) Nr. 7 und 1 a BauGB ist eine Umweltprüfung erforderlich, deren Ergebnis gemäß § 2 (4) BauGB in der späteren Abwägung berücksichtigt werden muss. Bisher sind an entsprechender Stelle im Flächennutzungsplan Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Erstellung des Umweltberichtes ist im laufenden Verfahrensprozess vorgesehen.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans für das in der Begründung zum Plankonzept vom 18.10.16 abgegrenzte Gebiet.
- Der Bau- und Werksenat billigt das Flächennutzungsplanänderungs-Konzept vom 09.11.16.
- Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.
- Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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252,7 kB
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