Beschlussvorlage - VO/2013/0275-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO, Errichtung einer Maschinenhalle u. Waschplatz, Galgenfuhr 21, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.07.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr und Entwurfsverfasser: Staatliches Bauamt Bamberg
Kurzbeschreibung:
Das Gemüsebauversuchszentrum soll um eine Maschinenhalle und einen Waschplatz erweitert werden. Die Maschinenhalle ist mit einem Pultdach und der Waschplatz mit einem Flachdach geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Maschinenhalle: Breite: 8,00 m Länge: 42,40 m 5,21 m
Waschplatz: Breite: 8,00 m Länge: 9,52 m Höhe: 3,40 m
Zustimmungsverfahren: Art. 73 BayBO bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 12.04.2013
vollständig: 15.05.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB als privilegiertes Vorhaben
Das Vorhaben dient dem Gemüsebauversuchszentrum Bamberg. Bereits in den Jahren 2010 und 2011 wurden hier vom Staatlichen Bauamt zwei neue Gewächshausanlagen, ein Versorgungsnetz sowie eine neue Heizzentrale mit Werkstatt errichtet. Die geplante Maschinenhalle dient der Unterbringung der gartenbautechnischen Großgeräte, die aufgrund der zunehmenden Technisierung im Gemüsebau erforderlich sind. Der neue Waschplatz ist zur Reinigung dieser Großgeräte erforderlich. Das Vorhaben fügt sich städtebaulich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung ein.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze: keine
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Umweltamt hat dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich