Beschlussvorlage - VO/2016/0503-31
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkverhalten "In der Südflur"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 31 Straßenverkehrsamt
- Beteiligt:
- 38 Klima- und Umweltamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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15.11.2016
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I.Sitzungsvortrag:
Nach Beobachtungen von Herrn Stadtrat Süß werden bei Veranstaltungen in der Brose-Arena die vorhandenen Parkmöglichkeiten „In der Südflur“ bis in den Einmündungsbereich der Straße „Am Sendelbach“ in Anspruch genommen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass bei Rettungseinsätzen eine Durchfahrt für die Einsatzfahrzeuge nicht jederzeit gewährleistet sei (Anlage 1).
Ab der Einmündung „Am Sendelbach“ teilt sich die Straße „In der Südflur“ – von rechts nach links – auf in
Seiten – (Park-Streifen) ca. 2 Meter breit
Fahrbahn ca. 6 Meter breit
Gehweg ca. 2 Meter breit.
Entlang des Brose-/Kaufland-Parkplatzes ist bereits eine Feuerwehrzufahrt (absolutes Haltverbot mit Zusatzzeichen) gekennzeichnet. Der Geltungsbereich erstreckt sich bis zu dem Trafohäuschen (schräg gegenüber Anwesen „In der Südflur 8“).
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Routinegespräch „Verkehr“ erklärte der Vertreter der Feuerwehr auf Nachfrage, dass die Verlängerung des absoluten Haltverbots für die Feuerwehrzufahrt vom Trafohäuschen bis zur Einmündung „Am Sendelbach“ aus Sicht der Feuerwehr als zwingend notwendig bewertet wird. Dadurch kann eine ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen während der Veranstaltungen in der „Brose-Arena“ gewährleistet werden.
Nachdem die „Verlängerungsstrecke“ für die Feuerwehranfahrtszone ca. 250m beträgt, wäre die Anbringung von vier Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) mit Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ notwendig.
Verkehrszeichen allein gewährleisten erfahrungsgemäß jedoch nicht die ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen. Unabdingbar erscheint daher die Überwachung der Feuerwehranfahrtszone während der Veranstaltungen in der „Brose-Arena“.
Eine zeitliche Beschränkung der Feuerwehranfahrtszone auf die Veranstaltungszeiten in der „Brose-Arena“ erscheint aufgrund des damit verbundenen (Verwaltungs-/Aufwandes als nicht „zielführend“.
Es wird daher vorgeschlagen die Feuerwehrzufahrt ohne zeitliche Beschränkung einzurichten
Der Wegfall der Parkflächen zwischen dem „Trafohäuschen“ und der Einmündung „Am Sendelbach“ stellt in den Augen der Verwaltung keine unzumutbare Einschränkung dar, da diese Flächen außerhalb von Veranstaltungen ohnehin nur selten von PKW-Fahrern genützt werden.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Umweltsenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
- Der zeitlich unbefristeten Erweiterung/Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt „In der Südflur“ zwischen Trafohäuschen und der Einmündung „Am Sendelbach“ wird zugestimmt.
- Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.07.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 400,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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