Beschlussvorlage - VO/2012/0019-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von zwei Lagerhallen, Bamberg, Unterauracher Weg 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.02.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Böhaker Martin und Heidemarie
Entwurfsverfasser: Kolb Karl-Heinz
Kurzbeschreibung:
Es sind für den bestehenden Gartenbaubetrieb zwei Berge- bzw. Lagerhallen in Holzbauweise mit
einem 23° geneigtem Pultdach geplant. Die Hallen sollen zur Lagerung von Erdsubstrat aus der Gartenbaumschule sowie zur Zwischenlagerung von gärtnerischen Produkten (Ballenware, Wurzelware etc.) genutzt werden. Weiterhin sollen dort Rindenmulch, Hackschnitzel, Holzprodukte (Pflanzpfähle etc.) gelagert werden. Außerdem werden landwirtschaftliche Geräte untergestellt. Auf der Dachfläche von beiden Hallen sollen Photovoltaikmodule installiert werden.
Größe des Bauvorhabens :für jede Halle:
Breite: 9,00 m Länge: 43,00 m höchste Seite: 6,30 m
niedrigste Seite: 2,46 m
Antragseingang: 09.11.2011
vollständig: 04.01.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, der Gebietscharakter ist nach dem Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 3 anrechenbar: / nachzuweisen: 3
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Naturschutz:
In einen noch vorzulegenden Freiflächengestaltungsplan sind folgende Auflagen zu übernehmen, unter denen die Baugenehmigung erteilt werden kann:
Dauerhafte Erhaltung der Baumhecke am Südrand des Grundstückes Fl.Nr. 3976/5, Ergänzung der Gehölze am Westrand der beiden Grundstücke Fl.Nrn. 3976 und 3976/5 zu einer geschlossenen standortheimischen Baumhecke, Begrünung der Hallenwände mit Kletterpflanzen und Bereitstellung einer externen Ausgleichsfläche in der Größe der Grundfläche beider Hallen 672 m² zuzüglich sonstigem versiegelten Grund (Vollzug der Eingriffsregelung).