Beschlussvorlage - VO/2010/0967-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Denscheilmann & Wellein GmbH Neubau eines LKW- und PKW-Parkplatzes Bamberg, Gundelsheimer Str. 108
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.05.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt einen Lkw- und Pkw-Parkplatz zu errichten. Auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 6141 sind 43 Pkw- und 10 Lkw-Parkplätze, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 5631/11, 6090/1 und 6090/7 sind 9 Lkw-Parkplätze geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 51,00 m Länge: 52,00 m bzw. Breite: 16,00 m Länge: 31,50 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 19.11.2009
Antrag vollständig: 01.04.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungspläne - Nrn.: 307 F und Nr. 304 B
rechtsverbindlich seit: 13.01.1989 bzw. 08.03.2002
Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 2 BauNVO): Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)
Das Bauvorhaben liegt im Bereich von 2 Bebauungsplänen. Die dazwischen liegende Bahnanlage ist bereits seit längerer Zeit aufgelassen und der ausgewiesene Fuß- und Radweg parallel zur Bahn wird nicht mehr weiter verfolgt.
Der Parkplatz ist entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne zu begrünen.
Ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan wurde vorgelegt. Zur Herstellung der geplanten Stellplatzanlage sind gemäß der Darstellung im Freiflächengestaltungsplan 3 Bäume zu fällen (2 Kirschbäume u. 1 Ahornbaum). Als Ersatzpflanzungen sind dieselben Baumarten vorgesehen. Insgesamt 11 hochstämmige Laubbäume sind zu pflanzen (gem. Stellplatzsatzung). Für das vorgeschriebene Pflanzgebot gemäß Bebauungsplan Nr. 304 B sind ca. 410 Sträucher und Heister in neu anzulegenden Pflanzwällen zu pflanzen.
Vorgesehene Abweichung:
Parkplatzanlage im Bereich eines ausgewiesenen öffentlichen Fuß- und Radweges.
Parkplatzanlage im Bereich ausgewiesener Erhaltungsgebote für Bäume bzw. Pflanzgebote für Hecken.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten: Immissionsschutzrechtliche Auflagen zum Lärmschutz sind einzuhalten.
Naturschutzauflagen: s.o.