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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1390-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:                                          Postler Projektentwicklungsgesellschafts- GmbH & Co. KG

Entwurfsverfasser:                            Architekten gleisner mahnel

 

Kurzbeschreibung:

Der Bauherr plant auf dem Gelände einer ehemaligen Zimmerei, auf einem rückwärtigen Grundstück, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 8 Wohneinheiten. Die Wohnhäuser werden mit jeweils drei Geschossen und einem Penthouse mit Dachterrasse und einem Flachdach ausgeführt. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.

Für das Neubauvorhaben werden die vorhandenen gewerblichen Betriebsgebäude komplett abgebrochen.

Dem Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Vorbescheides am 23.04.2010 im Stadtrat der Stadt Bamberg zugestimmt. Der Vorbescheid wurde erteilt und ist bestandskräftig.

Die Planung des Bauantrages ist nahezu identisch mit der Planung des Vorbescheides.

Da das Baugrundstück neu vermessen wurde, musste Haus 1 in seiner Länge von

16,00 m auf 14,74 m reduziert werden, die Breite wurde von 12,00 m auf 12,49 m vergrößert. Das Haus 2 ist in seiner Größe identisch mit dem Vorbescheid.

Da dem vorliegenden Bauantrag ein Vorbescheid voraus ging, in dem der grundsätzlichen Bebauung des Grundstückes mit zwei Stadtvillen und einer Tiefgarage zugestimmt wurde, und dieser Vorbescheid bestandskräftig ist, hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die baurechtliche Genehmigung.

 

              Größe des Bauvorhabens:

                            Breite:              Länge:                           

              Haus 1    12,49 m        14,74 m                       12,45 m

              Haus 2    11,99 m        15,99 m                      12,45 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               03.08.2010

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: § 4 BauGB, allgemeines Wohngebiet

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung:              ja: Fl.Nr.              1881/2              nein: Fl.Nr.              1871/15, 1871/16

                                                        1890/3              3113/3   (WEG)

                                                        3113/6              3113/13 (WEG)

                                                        3113/14              3111

                                          3113/15             

                                                        3113/17

             

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              8

              Nachweis auf Baugrundstück: 12

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Im Rahmen einer Bürgeraktion gegen die Nachverdichtung des Haingebietes wurde eine Unterschriftenliste mit 1082 Unterschriften, 231 davon aus dem Haingebiet, der Stadt Bamberg übergeben. Das Anliegen der Bürger und Bürgerinnen wird vom Fachbereich FB 6 A federführend bearbeitet. Die in der Kurzbeschreibung erläuterte konkrete rechtliche Beurteilung des vorliegenden Bauantrages bleibt davon unberührt.

        Ergänzung:

Gleiches gilt zu dem jüngsten Vorbringen des H. Cramer (Herzog-Max-Straße 32), wonach der Bausenat am 02.02.2000 das Baureferat beauftragt hat, die Ergebnisse der „Städtebaulich-denkmalpflegerischen Studie“ für das Haingebiet, die das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Oktober 1999 herausgegeben hat, für alle weiteren Planungen zugrunde zu legen.

Im Rahmen der planungsrechtlichen Beurteilung des Baugesuchs wurde dieser Auftrag berücksichtigt.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

 

              siehe Stellungnahme vom 15.09.2010 (Anlage)

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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