Beschlussvorlage - VO/2011/0039-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau u. Nutzungsänderung zu Gaststätte mit Hotelbetrieb, Neubau eines Anbaues, Bamberg, Pödeldorfer Str. 180
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.02.2011
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Bauherr: Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH
Entwurfsverfasser: Architekt Dipl.-Ing. Gino Dal Fabbro
Kurzbeschreibung:
Die Volkspark-Gaststätte soll umgebaut und durch einen eingeschossigen Anbau (Flachdach) erweitert werden. Der Erweiterungsbau beinhaltet Lagerräume sowie die Getränkeausgabe für die Freischankfläche. Im Ober- und Dachgeschoss des bestehenden Gebäudes werden Hotelzimmer eingebaut (insgesamt 20 Betten).
Größe des Bauvorhabens:
- bestehendes Gebäude:
Breite: 11,96 m Länge: 20,14 m 7,12 m Firsthöhe: 14,55 m
- Anbau:
Breite: 6,01 m Länge: 14,90 m Höhe: 4,33 m
- Freischankfläche: insgesamt 100,36 m²
Antragseingang: 27.10.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. einfachem Bebauungsplan-Nr. 111 A/B
Eigenart der näheren Umgebung: Grünfläche / Sportanlage
Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes werden eingehalten.
Das Dach des geplanten Anbaus ist extensiv zu begrünen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: . nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 15 anrechenbar: 15 nachzuweisen: -/-
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: -/- Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
Die Erforderlichkeit wird z.Zt. von der Behindertenbeauftragten geprüft.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Der Betrieb der Freischankfläche ist ohne schalltechnisches Gutachten bis 22.00 Uhr zulässig. Ein Betrieb darüber hinaus ist nur möglich, wenn durch ein schalltechnisches Gutachten die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit nachgewiesen wird.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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