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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0040-62

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Beratungsfolge

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Bauherr:              Bildungszentrum für Hörgeschädigte

Entwurfsverfasser:                            Architekt Peter Schickel

 

 

Kurzbeschreibung:             

              Der Einbau der zweigruppigen Kinderkrippe mit 24 Plätzen soll im Haus 4 der vorhandenen vier Internatsgebäude erfolgen. Die vorgesehenen Räume liegen im 1. Obergeschoss. Die halbe Geschoßhöhe zwischen Gelände und Eingang wird durch eine zweiläufige Rampe stufenlos überbrückt. Die zweigruppige Einrichtung dient der wohnungsnahen Versorgung des Berg-gebietes mit einem Bedarf von mind. 74 Plätzen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, wovon z. Z. erst 40 Plätze durch die Kinderkrippe Bienenkorb am Jakobsberg abgedeckt werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Gesamtfläche 338,40 m²

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               16.08.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes - Nr.: 40 B

                            rechtsverbindlich seit: 21.08.1970

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gemeinbedarfsfläche

 

              Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Verkehrliche Belange werden durch die Baumaßnahme nicht berührt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:         nicht erforderlich

 

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              2              nachzuweisen:              -/-

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              -/-               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              In der Nähe eines Baudenkmals:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

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Anlagen

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