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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0315-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Bloeß Bernhard

Entwurfsverfasser:                            Architekt Jürgen Horcher

 

Kurzbeschreibung:             

Der Bauherr beabsichtigt an dem bestehenden Wohnhaus im Dachgeschoss auf dem südöstlichen Anbau die Überdachung abzubrechen und eine Dachterrasse zu errichten. Zusätzlich werden im Dachgeschoss zwei Dachgauben errichtet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              10,00 m              Länge:              11,75 m              Firsthöhe:  ca. 10,20 m   Traufhöhe:  ca. 7,10 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               02.05.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben ist außenbereichsverträglich,

eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor. Danach kann die Erweiterung eines Wohngebäudes zugelassen werden. Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen. Das Gebäude wird vom bisherigen Eigentümer bzw. seiner Familie selbst genutzt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja: Fl.-Nrn. 2578 u. 2578/2       nein:

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: -/-              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              -/-

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              -/-               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

             

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

                            Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu

 

 

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Anlagen

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