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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0317-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Huberth Jörg und Dorothea

Entwurfsverfasser:                            Architekt Dipl.-Ing.(FH) Marcus Reuss

 

Kurzbeschreibung:             

Das ehemalige „Beamten-Wohnhaus“ soll zu 2 Wohnungen und einer zusammenhängenden Praxis im Erdgeschoss und Dachgeschoss umgebaut und umgenutzt werden. Im Zeitraum der Landesgartenschau soll die Freifläche im nordöstlichen Grundstücksteil als barrierefreier Parkplatz für Besucher der Landesgartenschau vorübergehend hergestellt und genutzt werden. Vor dem Gebäude werden außerdem Fahrradabstellplätze für die Zeit der Landesgartenschau hergestellt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              14,10 m              Länge:              20,60 m              Firsthöhe: 13,00 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               13.04.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

                            Zulässigkeit nach § 30 BauGB – entspricht dem Bebauungsplan

                            Eigenart der näheren Umgebung: Mischgebiet

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:         nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar: 4                            nachzuweisen:              keine zusätzlichen

              Nachgewiesen auf Baugrundstück: 9

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Das Grundstück der Drs. Huberth wird seitens der LGS während der Landesgartenschau temporär als Fahrrad – und PKW- Stellplatz genutzt. Hinsichtlich des erforderlichen qualifizierten Freiflächen-gestaltungsplanes sind noch Abstimmungen zwischen den Drs. Huberth und der LGS erforderlich. Die Vorlage des Freiflächengestaltungsplanes für die Zeit nach der Landesgartenschau wird als Auflage in den Baubescheid aufgenommen. Eventuelle Auflagen werden vorbehalten.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 

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Anlagen

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