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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0429-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Hoffmann Christoph

Entwurfsverfasser:                            Melzer Architekten, Bamberg

 

Kurzbeschreibung:             

Das bestehende Gebäude mit der Gaststätte zur Bewirtschaftung des Campingplatzes soll aufgestockt werden. Im Obergeschoss sollen ein Trockenlager für die Gaststätte (Konserven u.ä.) sowie Umkleide,- WC,- und Aufenthaltsräume für das Personal untergebracht werden. Es werden weiterhin zwei Lagerräume für den Campingbetrieb (Sommer/Winterlager) geplant. Im Erdgeschoss soll der Küchenbereich sowie die WC - Anlagen umgebaut und saniert werden. Es ist weiterhin eine kleine Galerie für die Präsentation von Bildern des Künstlers Fritz Hofmann geplant.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              16,94m              Länge:              18,20m              8,19m

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               18.07.2011

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB) - Grünfläche

Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 , öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

              Das Vorhaben liegt im Außenbereich in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet und zudem im               Überschwemmungsgebiet der Regnitz. Das geplante zweigeschossige Gebäude mit der Nutzung als               Gaststätte bzw. neuer Küche, WC-Anlage und Galerie im Erdgeschoss und den neuen dazugehörigen                Nebenräumen und Sozialräumen, sowie Dachterrasse im Obergeschoss, kann planungsrechtlich

              befürwortet werden.

 

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein:               nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              nachzuweisen: kein zusätzlicher Stellplatz erforderlich

 

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

Sonstiges:

 

Das WWA Kronach hat dem Bauvorhaben mit Schreiben vom 26.04./04.08.2011 zugestimmt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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