Beschlussvorlage - VO/2011/0492-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Eigentumswohnanlage (18 WE) mit TGa Bamberg, Am Werkkanal 11 Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.10.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: MCG BAMBERG DEVELOPMENTS LIMITED
Entwurfsverfasser: Franz Josef Knipping
Kurzbeschreibung:
Es ist ein fünfgeschossige Eigentumswohnanlage mit Flachdach geplant. Insgesamt sind 18 Wohnungen vorgesehen. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und springt auf der Wasserseite um ca. 11,50m zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die sich unter den Gebäuden Am Werkkanal 7, 9 und 11 befindet. Das Gebäude hängt ca. 2,00m über den Ufer- bzw. Böschungsbereich des linken Regnitzarmes.
Größe des Bauvorhabens:
Normalgeschoss: 18,00 m 36,50 m 17,00 m
Staffelgeschoss: 18,00 m 25,00 m
Antragseingang: 30.11.2010
vollständig: 04.10.2011
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 A
rechtsverbindlich seit: 17.12.2010
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen durch die 6 Balkone
Begründung:
- Da die Abweichung die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist sie städtebaulich vertretbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 18 anrechenbar: / nachzuweisen: 18
Nachweis auf Baugrundstück: 18
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Vom Bauherrn ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine schriftliche Erklärung vorzulegen, in dem er sich an den Erschließungsvertrag bindet und mit der Bauausführung erst nach dem Ende der Landesgartenschau beginnt. Aufgrund dieser Erklärung ist durch den Fachbereich 6A ein städtebaurechtlicher Vertrag zu erarbeiten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich